Guten Morgen,
Zur Wahrheit gehört aber natürlich auch, dass viele Qualifikationsnachweise, die es Ihrer Meinung nach gar nicht gibt, genauso im OPS stehen und vom BfArm ohne Rücksicht auf Ihre Bedenken zu Strukturmerkmalen erhoben wurden.
Nein. Beispiel IKB:
Im OPS steht:
"24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Endoskopie (....) des Tracheobronchialsystems"
Von eine spezielle Qualifikation steht da nichts. Es gibt sie auch nicht. Es ist im Übrigen WB-Inhalt der Intenisvmedizin. Eine solche Quali zu fordern, ist eine unnötige Interpretation und Quasi unlösbar.
Im OPS steht:
"Mindestens 6 von den 8 folgenden Fachgebieten sind innerhalb von maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses als klinische Konsiliardienste (krankenhauszugehörig oder aus benachbarten Krankenhäusern) verfügbar:"
Da steht nicht: Fachärzt*Innen. Das ist aber inzwischen zur (ungeschriebenen) Norm erhoben.
Im OPS steht der Begriff :
"Behandlungsleitung", an dem MD und Gerichte heruminterpretieren, bis es unerfüllbar wird.
Im OPS steht:
"Die Ärzte des Teams sind in der Intensivmedizin erfahren und kennen die aktuellen Probleme ihrer Patienten"
Nun wird an dem Erfahrungsbegriff herumgedeutet, bis auch hier die Unerfüllbarkeit eintritt. Nach diesem Text dürfte überhaupt nie jemand neues beim ärztlichen Personal auftauchen. Und nach einer Freiwoche kennt eine Ärztin oder ein Arzt die aktuellen Probleme der Patient*innen nicht. Das kann man mit Augenmaß oder Maximalanspruch interpretieren. Die ursprüngliche Absicht ist eigentlich klar.
In den vergangenen Jahren war die Tendenz, immer neue Forderungen in die Prüfungen einzubringen
Es steht nirgends, dass bei interdisziplinären Stationen jeweils ein konservatives Fach und ein operatives Fach intensivmedizinisch vertreten sein muss. Reine Erfindung. Im Gegenteil: da steht: "Ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin" In diesem Zusammenhang verbitte ich es mir als Anästhesisten, zur operativen Intensivmedizin gezählt zu werden, aber wenn wenigstens das hilft. Aber gerade wäre die WBO wegweisend: Hier werden Kenntnisse in operativen und Internistischen Notfällen verlangt.
Nirgends steht, dass eine Blutbank am Standort sein muss. Dennoch wurde das verlangt. Nirgends steht etwas zur FWB-Quote der Pflege, dennoch wurde diese zum Maßstab erhoben.
Das alles nutzt übrigens den Kostenträgern nur sehr kurz,, langfristig nichts: Es wird ggf. 1-2 Jahre Liquiditätsvorteile für die Kassen und Nachteile für die KH bringen und dann?
Der Logik des DRG Systems folgend, werden die (unverändert bestehenden) Kosten der Intensivmedizin über die InEK-Matrix einfach anders verteilt. Sie tauchen in der Kostenstellengruppe 2 der InEK-Matrix wieder auf, es gibt nur keinen Kostentrenner für die PräMDC A und C Fälle bzw. die *36* DRG. Das heißt, dass die Leistungen ohne Intensiv pauschal aufgewertet werden und die Intensivmedizin abgewertet. Mit Glück für die KTR beißen ein paar KH ins Gras. Ob das dann die aus KTR-Sicht richtigen waren, wird spannend.
Nachdem die Beatmungsregeln so pervertiert wurden, dass der durchschnittliche COVID-Patient nicht mehr beatmet ist, kann man dann auch noch die Abrechenbarkeit der Intensivmedizin immer mehr erschweren, dann kommen z.B. diese Patienten in die D63Z (Otitis Media). Keine Pointe.
Damit wird das Gegenteil des Gewünschten, nämlich der Spezialisierung von KH erreicht.
Ob das alles in eine Zeit passt, in der die Intensivmedizin die Basis der Pandemie-Bekämpfung dargestellt hat, sei dahingestellt. Jedenfalls wird sie in einem Moment bestraft, in dem ihre Wichtigkeit fast allen täglich vor Augen steht.
Ein kleiner Tipp noch: Pflegekräfte kehren bereits dem System den Rücken. Damit stehen weitere Erfüllungen von Richtlinien (GBA), OPS und Verordnungen (PPUG) auf der Kippe, den KH wird weiteres Geld entzogen. Eine weitere Schwächung der Intensivmedizin. Man kann das so machen, meinetwegen, man soll aber bitte nicht so tun, als stünden hier nicht ausschließlich finanzielle Interessen im Vordergrund. Wenn man die Bedingungen zu hoch hängt, immer mehr Schichten, Dauerbesetzungen und Hintergrunddienste verlangt, kehren auch andere Therapeut*innen und das ärztliche Personal dem System den Rücken. Der Versorgung der Menschen dient das nicht.
Das trifft auch nicht mehr die von den Kostenträgern jahrelang bekämpften "Mengenanfälligen Leistungen", sondern inzwischen eben mehr und mehr Bereiche, in denen es um Maximal- und Notfallmedizin geht.
Gruß
merguet