Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Hallo merguet,


    natürlich haben Sie recht, dass vieles interpretationsfähig ist und es wäre ja Hybris, wenn hier irgendjemand sich hinstellt und meint, er könne alle Begriffe rechtssicher beurteilen.

    Mein Stil ist das mit Sicherheit nicht! Deshalb weiter nur mein Erachten 😉:


    Ein Fachgebiet ist vielleicht anders als eine „Fachdisziplin“ im ärztlichen Bereich durch die Weiterbildungsordnung der BÄK ( oder der Länder??) relativ klar definiert. Und ich persönlich würde daher eine Person an dieser Stelle erwarten, die im Besitz der entsprechenden Urkunde im jeweiligen Fachgebiet ist. Weiterzubildende reichen dort nicht- es sind ja auch haftungsrechtliche Fragen betroffen usw.
    Noch ein Aspekt: Solange Kliniken Fachärzt*innen zurecht besser als Assistenzärzt*innen in WB bezahlen, kann die Klinik von der Sozialkasse nicht dasselbe Geld für beide Gruppen erwarten. Qualität hat ihren Preis und Minderqualität soll schlechter bezahlt werden. Ob und ggf. wie das im 2. Fall eingesparte Geld über andere Verteilmechanismen wieder allen Kliniken zur Verfügung gestellt wird, ist mir dabei erstmal egal.

    Das Ziel der Prüfungen ist ja nicht eine grosse Kosteneinsparung, sondern eine Verbesserung der Qualität und eine auskömmliche personelle Ausstattung in den geprüften Bereichen. Man könnte auch sagen: Verteilungsgerechtigkeit, denn viele Kliniken erfüllen die Mindestmerkmale ja längst, während andere nur das Geld abgreifen. Ob dieses hehre Ziel aber mit den OPS Vorgaben und der daran gebundenen MDS Richtlinie erreicht werden kann, daran habe ich wie Sie leider erhebliche Zweifel...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    ich fürchte, dass genau diese Verteilungsgerechtigkeit nach hinten losgeht. Wie bereits gesagt: Entfällt die Abrechenbarkeit des Komplexcodes, dann entfallen ja nicht die Kosten. Diese werden zur Kalkulation gemeldet und verteilen sich auf andere, nicht durch Strukturen definierte DRG. Damit werden alle unregulierten Bereiche ungerechtfertigt aufgewertet und die regulierten Bereiche dezimiert. Damit wird das Gegenteil des Gewünschten erreicht.

    Es bleiben dann die Bereiche übrig, die sich über Q-Kriterien nicht fassen lassen. Das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein.

    Aber "erst einmal" kann Ihnen das egal sein, denn "erst einmal" wird die Behandlung 2 Jahre billiger.

    Zur Intensivmedizin: Diese kann man ja nicht lassen, weil jemand entscheidet, dass Strukturen nicht hinreichend erfüllt sind.

    Es ist eben keine Knie-Operation, sondern folgt einer unmittelbaren Notwendigkeit. Insofern bleibt das medizinische Handeln notwendig und die Kosten entstehen auch. Diese sind insbesondere auch hinsichtlich der Bereitschafts- und Rufdienste immer gegeben.

    Wie überhaupt oft das Gegenteil des Gewünschten durch den Verordnungswahnsinn erreicht wird.

    Sehr klar wird das immer an der Frühgeborenen -RiLi. Diese ist im Kern (nämlich der 1:1 Betreuung durch die Pflege) insofern unerfüllbar, als dass eben unvorhergesehene Mehrlingsgeburten NICHT vorgeplant werden können.

    Würde die Unterschreitung dieses Kriteriums als Ausschluss von der Versorgung "scharf" geschaltet, bliebe die Versorgung völlig unbezahlt. Die Folge wäre Wildwuchs und unreguliertes Handeln. Nur, weil sich kein Politiker und keine Kasse mit toten Frühgeborenen herumärgern will, wird dieses unerfüllbare Kriterium nicht scharf geschaltet.

    Dafür kann man noch etliche Beispiele finden.

    Aber was rege ich mich auf.....


    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,

    die Frühgeborenen-RiLi ist im praktischen Leben noch viel verrückter:

    Es gibt viele FG, welche unter die RiLi fallen, aber mopsfidel und quietschvergnügt in ihrem Inkubator sind: ordentlich atmen, fein trinken - das dramatischste ist eine Sättigungssonde. Kein Mensch weiß, warum da 24 Stunden am Tage eine Intensiv-Kinderkrankenschwester daneben stehen soll.

    Und dann gibt es die "dicken" Neugeborenen mit massiven Problemen: Beatmung, Sonde, Zugänge und allem Zipp und Zapp. Die fallen nicht mal unter die PPUG "Pädiatrie". Die kann jedes KH nach Gutdünken versorgen: 1:1, 1:6, 1 zu irgendwas.

    Im Ernstfall brauche ich nach RiLi 2 KiKrpfl für 2 kleine Zwillinge, die nix weiter haben und die dritte hat 10 andere kranke NG.

    Zum Glück ist es nicht auf Station nicht so, weil da immer noch Menschen agieren, aber streng nach RiLi wird es so dargestellt und man muss es nachweisen. Von den mangelnden Fobi-Möglichkeiten Intensivpflege mal gar nicht geredet...

    Sorry - da kann ich mich (als ehemalige KiKS) spontan ´drüber aufregen).

    Ganz klassischer deutsche Regulierungswahn - und es wird nicht besser...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Guten Morgen,

    weiter keine RiLi, Keine 3 Monate mehr bis zur Scharfschaltung? Denkt Jens Spahn noch nach? Vll. gemeinsamer Oster-Urlaub des Teams Laschet?

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    hier bin ich ganz bei Ihnen.

    „Gemeinsamer Osterurlaub im Team Laschet“ 😂

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Still ruht der See? hat irgendjemand irgendetwas gehört?

    Oder ist das gerade die Phase, wo sich das Wasser langsam, kaum merklich zurückzieht und der Tsunami ist schon nicht mehr abwendbar?

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    danke für den Tipp. Die Sprache dieser Handlungsanweisung spricht Bände. Man wünschte sich 10% dieser Absolutheit in der Corona-Politik.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    gestrige Vortragsreihe des MD Nordrhein zur Thematik. Die Annahme, dass alles nach den maximal möglichen Auslegungen gegen das Krankenhaus zu verstehen sein wird, bestätigt sich. Das geht bis auf die Formulierungsebene in Kooperationsverträgen und schließt insbesondere maximales Misstrauen bei allen Rufdienstkonstellationen mit Zeitbindung ein. Wo Regelungen interpretierbar sind, zieht der MD Leitlinien oder SG-Urteile heran.
    Angeblich trete die RiLi des MD Bund (früher MDS) im April, spätestens im Mai in Kraft. Spannend, woher die das wissen.

    Nach Inkrafttreten gelten dann insbesondere die 10-Tagesfristen für die Lieferung der Daten. Ich weiß ja nicht wie schnell Ihre entsprechenden Abteilungen z.B. Dienstpläne, Q-Nachweise, Baupläne oder Gerätelisten liefern, ich rate dazu, diese 10 Tage -Fristen allen Verantwortlichen zu erklären.

    Die dort vorgestellten Vorgehensweisen legen nahe, dass die Nachweise über Strukturen kaum zu leisten sind.

    Ob das früher MDK hieß, kann mir angesichts all dieser Dinge derzeit leider keine kabarettistische Interpretation mehr abringen.

    Gruß

    merguet