Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Sorry,

    danke, leider hatte mich die Psychotrope Wirkung der Nux vomica nicht erreicht. Leider kam bereits es aufgrund anderer Noxen zu Zwerchfellkrämpfen und Muskelzuckungen. Da wirkte die Nux vomica schon nicht mehr psychotrop.

    Die Brechnusssamen enthalten unter anderen die an Chlorogensäure gebundenen Nervengifte Strychnin und Brucin sowie Colubrin und das weniger bedeutende Vomicin. Die giftigen Inhaltsstoffe des Brechnusssamenextrakts bewirken eine Lähmung des Zentralnervensystems. In winzigen Spuren kann sich eine psychotrope Wirkung einstellen wie z. B. verschärfte Wahrnehmung von Sinnes­eindrücken. Bereits ca. 0,2 g des Brechnusssamenextraktes können zu Zwerchfellkrämpfen, Muskelzuckungen sowie Tod durch Atemlähmung führen. Die Vergiftungen sind aber abhängig von der Qualität der Droge (beispielsweise weisen die Brechnusssamen von Sri Lanka mit fünf Prozent den höchsten Alkaloidgehalt auf) sowie vom Füllstand des Magens

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    inzwischen hält der med. Dienst Info-Veranstaltungen ab, die auf der (unveröffentlichten) Richtlinie basieren. Hier werden die strengsten nur denkbaren Prüfungsabläufe skizziert.

    Das fußt auf MD-internen Begutachtungsrichtlinien, die es auch noch gibt, die bisher unveröffentlicht sind und auf die geneigte Zuhörer auf einigen Folien ausschnittsweise einen Blick werfen dürfen. Sie werden, wie andere MDS-Begutachtungsrichtlinien zahlreicher SEG auch, vermutlich auch weiter "Geheimsache" bleiben.

    Die Details gehen auf Gültigkeitsdaten und Formulierungen von Kooperationsverträgen ebenso ein wie auf die Definition der Qualifikation, der Erreichbarkeit usw. Wo immer Konkretisierungen fehlen, baut der MD zusätzliche Forderungen aus LL und Empfehlungen der Fachgesellschaften und Rechtsprechung des SG ein, auch dort, wo das über den Text des OPS hinaus geht.

    Zum Nachweis der Erreichbarkeit werden Verträge gefordert.

    Was immer die KH bisher nicht haben, weil sie nicht ahnen, was sie liefern sollen, wird dann bis 30.6. beizubringen sein.

    Noch 48 Arbeitstage bis zur letzten möglichen Anmeldung zur Prüfung. Ich halte das ganze inzwischen für skandalös.

    Gruß

    merguet

  • Vielleicht verrennen sich einzelne MDs so sehr in Eigeninterpretationen und OPS-Exegese dass sie juristisch angreifbar werden.

    Wie sollte allerdings ein Haus rechtliche Schritte einleiten, das aufgrund einer fehlerhaften Begutachtung geschlossen ist und keine Einkünfte mehr hat?

    (In der Psychiatrie würde eine Nicht-Zertifizierung der Codes 9-60 und 9-61 alle Patienten betreffen und die Schließung des Hauses bedeuten).

  • Ach und noch was:

    Auch die Vorträge des MD werden erst veröffentlicht, wenn die letzten Info-Veranstaltungen gelaufen sind.

    Aber wir haben ja Zeit.

    merguet

  • und ich bin noch nicht fertig?

    Können sich die geneigten Leser vorstellen, was ich derzeit bei den ärztlichen und pflegerischen Beschäftigten der Intensiv auslöse, wenn ich mit einer Verschärfung der Einsatzregeln oder der Vorlage von Urkunden ankomme?

    Da war doch noch etwas (U07.1)

    merguet

  • Guten Tag

    In dieser Mitteilung des AOK BV heißt es

    "Im Bereich der anlassbezogenen Qualitätskontrollen werden die Fristen um ein Jahr verschoben beziehungsweise verlängert. Bei diese Kontrollen geht es um Voraussetzungen , die die Kliniken erstmals nachweisen müssen, um bestimmte Leistungen anbieten zu können, so zum Beispiel Anforderungen an das Personal, die Organisation, Infrastruktur, Dokumentation oder technische Ausstattung, die sich aus anderen Richtlinien ableiten."

    Das liest sich wie Voraussetzungen für Komplexkodes. Der GBA schreibt dazu aber in den Beschlüssen nix. Also scheint das auch weiter zu gelten? Wäre der GBA hier überhaupt zuständig?

    Gruß

    Merguet

  • Hallo,

    für die Richtlinie zur Prüfung der Strukturmerkmale von OPS-Kodes ist der MD Bund zuständig und das BMG muss es genehmigen. Der G-BA ist hier nicht im Boot.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo Herr Merguet,

    hier geht es ja um MDK-Kontrollrichtlinie (MD-QK-RL) und um die Qualitätskriterien bei Anforderungen der G-BA-Richtlinien.

    Die Komplex-OPS ist eine "andere Welt" (§ 275d Abs. 1 Satz 1, Richtlinie vom MDS).

    Wollen wir hoffen, dass das BMG dem Beispiel vom G-BA folgt.

    Viele Grüße!

    P.S. BW war schneller :)