Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Nun,

    inzwischen verbreiten sich offenbar immer mehr Vorträge zum Thema, z.B. auf der hp des MDK Berlin Brandenburg.

    Diese sehen aber sehr viel weniger scharfe Kriterien der Prüfung als etwa MDK Nordrhein vor.

    Letzterer hat noch nichts veröffentlich.

    Wir haben ja auch noch 27 Tage Zeit.

    Gruß

    merguet

  • Wochenende, wird wohl nichts mehr.

    Gerüchte Verweisen auf den 31. 5.. Ab da wären es dann 22 Tage, heute 28.

    Schöne Pfingsten.

    merguet

  • Hallo,

    ich habe gerade 2 Schreiben vom MDK-WL bekommen

    ....

    Die Krankenhäuser haben die in der Richtlinie und deren Anlagen genannten Nachweise und Unterlagen sowie

    Selbstauskünfte für die Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in der Anlage 6 werden die

    erforderlichen Unterlagen je OPS-Komplexkodebenannt. Die Richtlinie und Anlagen finden Sie unter

    http://www.mds-ev.de.

    ....

    Auf der angegebenen Seite finde ich aber nichts.

    Schönes Wochenende :)

    AB

  • Guten Morgen,

    ja, war mir auch über Umwege zugegangen. Vielen Dank für das Teilen. Vorgabe zur Unterlagenübermittlung….

    Viel Spaß beim Sortieren, insbesondere bei Maximalversorgern. Wir hatten bisher eine andere Ordnungsstruktur vorgesehen (Laut unveröffentlichter Richtlinie "sinnvolle" Ordnerstruktur). Listung des Personals inkl. Personalnummer.... allerhand.

    Keine Regeln hier (Nordrhein), noch 26 Tage.

    merguet

  • Hallo an Alle,

    soeben als offizielle Info des MD eingetroffen:

    ".... das Bundesministerium für Gesundheit hat die „Richtlinie zur regelmäßigen Begutachtung der Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes“ (StrOPS—RL) nach § 275d SGB V genehmigt.... "

    Eine unverzügliche Bereitstellung und weitere Informationen sollen zeitnah realisiert werden.

    Na dann ....

    geoff

  • Hallo zusammen,

    wenn ich es richtig verstehe - lt. §4.1.4 wäre bei den bereits in 2020 vereinbarten und abgerechneten OPS einen Antrag auf turnusgemäße Prüfung zu stellen. Im §8.1 steht dazu so viel, dass das KH fristgerecht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Bescheides einen neuen Antrag stellen soll. Die bisherigen Gutachten haben aber immer nur das Datum beinhaltet, ab wann die Strukturvoraussetzungen erfüllt sind.

    Wann wäre die Gültigkeitsdauer abgelaufen, müsste dann doch in der Anlage 2 bzw. Anlage 3 stehen, oder?

    Oder ist damit gemeint, dass den Antrag "bei fortlaufender Leistungsvereinbarung" (§4.1.1) doch bis zum 30.06.2021 zu stellen ist, und §4.1.4 bezieht sich nur auf ein auszuwählendes Formular?

    Und außerdem - wenn für ein KH nach § 25 Absatz 1 KHG der Zeitraum bis zum 30.06.2021 ausgeschlossen ist, dann wäre ein Antrag bis zum 30.06.2021 sinnlos?

    Fragen über Fragen ...

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (25. Mai 2021 um 22:05)

  • Guten Morgen,

    Die RiLi wird auf der Seite des MD-Westfalen-Lippe veröffentlicht.

    Zitat

    Diese Richtlinie tritt am 20.Mai 2021 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (http://www.mds-ev.de).

    Ob sie in Kraft getreten ist, bleibt unklar, denn die Veröffentlichung ist bislang nicht erfolgt. Ist das dazu erforderlich?

    Auf der hp des MDS (www. mds-ev.de) ist nichts zu finden.

    Auf der hp des MD-Bund unter http://www.MDK.de/mds/ ist nichts zu finden.

    Die Anlagen fehlen (und die haben es in sich).

    Inkrafttreten am 20.5., dazu das BMG: [nichts].

    Der seit Monaten erarbeitete Interne Begutachtungsmaßstab des MDS: unbekannt, bislang nur vom MDK Nordrhein unter Copyright veröffentlicht.

    und nun? By the way: 25 Arbeitstage. Bis zum letztmöglichen Einreichen sämtlicher Anträge. Etwas Zeit gewinnen lässt sich vll., wenn man nur die Anträge einreicht und mit der Überlassung von UL wartet bis zur entsprechenden Aufforderung. Kommt dann während der Sommerferien. Frist: 10 Tage.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    aber auch ein Antragsformular ist in den - noch unveröffentlichen - Anlagen der Richtlinie. Wie soll man also die Anträge einreichen?

    Und wie gesagt, ist mir auch heute unklar, was § 4.1.4 bedeutet - nur ein anderes Formular oder eine andere Frist?

    Und was sollen die KH sonst bis zum 30.06. einreichen, wenn sie nach § 25 Absatz 1 KHG bis zum 30.06. nicht geprüft werden dürfen?

    Gruß

    Update: Und die Unterlagen sollen in elektronischer Form versendet werden, "in einer Weise (...) die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet". Das LE-Portal erfüllt offenbar diese Vorgaben. Es sind aber noch nicht alle ans Portal angeschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (26. Mai 2021 um 10:16)

  • Tag,

    wie Sie schon sagen: Entwurf, Vorabfassung, keine Anlagen. Angeblich soll nur 2021 geprüft werden. Hier war aber im 1. HJ die Prüfung der Personalzumessung ausgesetzt. Die von Ihnen gestellten Fragen lassen sich beliebig erweitern.

    Der Zündstoff steckt in den Anlagen.

    Zitat

    "in einer Weise (...) die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet".

    Immerhin wird kein elektronisches Sicherheitszertifikat mehr gefordert, man zeigt Milde.

    Gruß

    merguet