Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Guten Morgen,

    auch beim MD(noch mit)K Bayern gibt es editierbare Formulare, https://www.mdk-bayern.de/unserethemen/s…im-krankenhaus/

    Der Antrag soll offensichtlich an die dort angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Genaue Angaben, wie dann später die Nachweise geschickt werden sollen, finde ich da nicht. Gibt es woanders vielleicht schon konkrete Informationen, übereine elektronische Übermittlung ? Vor 3 Wochen gab es einen Vortrag vom MDK-WL im Rahmen des Westdt. Medizincontroller-Tages. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde da gesagt, dass es nicht über das LE-Portal geht. - ????????

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Tag zusammen,

    haben Sie schon die Kamera-Teams losgeschickt?

    Zitat

    → Werden in Strukturmerkmalen Geräte oder Untersuchungs- bzw. Behandlungsverfahren (z. B. endoskopische, interventionelle, radiologische und weitere Verfahren) vorgegeben, sind grundsätzlich sowohl die Geräte bzw. die für das Verfahren erforderlichen Geräte oder Medizinprodukte jeweils betriebsbereit (z. B. mittels Medizinproduktebuch gemäß § 12 Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Fotodokumentation, weitere) als auch das hierfür erforderliche qualifizierte Personal (z. B. Dienstpläne und ggf. Qualifikationsnachweise) nachzuweisen

    Gruß

    merguet

  • Zitat

    MDK -WeLi : Hier: Danke dafür.

    Gruß

    PM

    Naja dieser MDK war seiner Zeit schon immer etwas gegenüber anderen MD(K)`s voraus, man erinnere sich damals an die "versehentliche" Veröffentlichung der MDK "Erfolgsquoten"... heute nennt man das Transparenz und wird nun von der GKV regulär veröffentlicht 8o. Manchmal kann man sich das nicht ausdenken 8)

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    Begutachtungsleitfaden !?, der fehlte auch noch.

    Neben vielem pauschalen Geschwafel bleibt´s auch hier ohne konkrete Handhabungen zu den seit langem strittigen und nicht in der RiLi geregelten Punkten.

    Der Hammer ist dann aber:

    Die Strukturmerkmalbewertungen stellen das Ergebnis eines fortlaufenden Diskussions- und Abstimmungsprozesses innerhalb der Medizinischen Dienste dar. Sie basieren auf dem Wortlaut des OPS- Strukturmerkmals und berücksichtigen Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte („Kodierfragen“), gültige Leitlinien der Fachgesellschaften, Entscheidungen des Bundessozialgerichtes sowie weitere Gesetze und Vorgaben (z. B. Musterweiterbildungsordnung, Arbeitsschutzgesetze, Hygienevorschriften).

    Die Erstellung und Pflege dieser Strukturmerkmalbewertungen obliegt der Sozialmedizinischen Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) der Medizinischen Dienste.

    (S. 13 von 50).

    Nicht auszudenken, was diese "Expertentruppe", deren wundersame Festlegungen zuletzt ja deutlich vom Schlichtungsausschuss relativiert/korrigiert wurden, dann zum Beispiel als Kriterien für die verschiedenen "Behandlungsleitungen" (Neurologie, Geriatrie, Intensivmedizin...) festlegt.

    Insbesondere für die Intensivmedizin (Basisprozedur) wird das spannend vor dem Hintergrund der absolut konträren Sozialgerichtsurteile des SG München vom 23.07.2020 (- S 15 KR 2143/18 -) und des SG Dresden vom 04.11.2020 (- S 18 KR 530/18 -).

    Ich bin einfach nur noch frustriert, dass Alles, aber auch wirklich Alles, wieder ausschließlich durch den verstaubten Apparat MDS/SMD/MD erarbeitet, geregelt, angewendet und dann über die Auslegungen quasi zum "lex MD" erhoben wird.

    Beteiligung der Klinikseite über DKG etc und anteilig auch wirklich neutrale/unabängige Instanzen im Proporz- Fehlanzeige!

    VG

    geoff

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, die Frage wurde nicht schonmal gestellt:

    Wenn eine Leistung nicht zur Prüfung angemeldet wird oder keinen positiven Bescheid erhält darf sie 2022 nicht vereinbart und abgerechnet werden.

    Aber darf sie dann auch nicht erbracht werden (zu eigenen Lasten)?

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    sicher können Sie sie erbringen. Herr Bundesminister Spahn hat irgendwann sogar einmal gesagt, sie müssten sie weiter erbringen (Quelle finde ich nicht mehr, leider), nur gibt es eben kein Geld. Den Code müssten sie irgendwie sperren, da ja ansonsten die Rechnung höchstwahrscheinlich zurückgewiesen würde.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    das waren auch meine Gedanken. Jede Leistung muss kodiert werden, aber sie dürfte nicht auf die Rechnung bzw. in den Grouper.

    Und dürfen wir als KH wirklich Leistungen erbringen, die nicht vereinbart sind?

    Wir wenden ja dann Ressourcen (z.B. Personal), die von den KK finanziert sind, für Leistungen auf, die wir für deren Versicherte gar nicht vereinbart haben.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    im weitesten Sinne ist dann das eine Fehlallokation und eine Unwirtschaftlichkeit. Und das dürfen Sie laut SGB V NICHT.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag zusammen,

    ist eigentlich jemandem aufgefallen, daß das DIMDI im OPS2021 im Kode 8-972 Komplexbehandlung bei schwer behandelbarer Epilepsie keine Strukturmerkmale ausgewiesen hat, obwohl diese Prozedur immer noch abrechnungsrelevant ist (DRG B76A).

    Der MD(irgendwas) hat folglich diesen OPS auch nicht in seinen Listen.

    Vergleichbar ist der o.g. OPS 8-972 mit dem OPS 8-97d (Komplexbehandlung bei M. Parkinson) für den Strukturmerkmale benannt sind. Dieser OPS führt in die DRG B49Z, die genau wie die DRG B76A nicht kalkuliert ist (AEB => E3.3).

    Ich hab's eben nochmal im DRG-Handbuch nachgeschaut, auch in 2021.

    Ich bin mal auf die Budgetverhandlung gespannt ...

    Gruß