Nun,
am Beispiel der Intensivmedizin ist das ja relativ einfach: Unabhängig von der Vergütung haben sie ja dennoch die Pflicht zu dieser Leistung, insb. wenn die Betten in ihrem FB stehen. Es dürfte ja auch unstrittig sein, dass die Leistung weiter erforderlich ist, bei einem Maximalversorger auf die Leistung nicht verzichtet werden kann. Wenn nach Auffassung des MD 1% fehlt, fällt das Geld 100% weg. Die Leistung ist aber da. Sie kostet auch das Gleiche.
Nehmen wir an, alle Kalkulationshäuser verzichteten sofort auf die Kodierung: Dann würden die Kosten auf allgemeine DRG verteilt. Das ist ja meine zentrale Kritik.
merguet