Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Nun,

    am Beispiel der Intensivmedizin ist das ja relativ einfach: Unabhängig von der Vergütung haben sie ja dennoch die Pflicht zu dieser Leistung, insb. wenn die Betten in ihrem FB stehen. Es dürfte ja auch unstrittig sein, dass die Leistung weiter erforderlich ist, bei einem Maximalversorger auf die Leistung nicht verzichtet werden kann. Wenn nach Auffassung des MD 1% fehlt, fällt das Geld 100% weg. Die Leistung ist aber da. Sie kostet auch das Gleiche.

    Nehmen wir an, alle Kalkulationshäuser verzichteten sofort auf die Kodierung: Dann würden die Kosten auf allgemeine DRG verteilt. Das ist ja meine zentrale Kritik.

    merguet

  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal ne Frage zu den Dienstplänen. 3 Monate aus einem Zeitraum von 12 Monaten. Soweit klar. Aber wie definiert sich der 12-Monatszeitraum?

    Die jeweiligen Monate werden vom zuständigen Medizinischen Dienst aus den letzten 12 Monaten, die der Prüfung vorausgehen, benannt.

    So steht es in „3. Prüfkonzept“ der vom BMG genehmigten RL drin. (Seite 6)

    In dem BGL steht unter 2.4.1 Prüfzeitraum der Dienstpläne und weitere Nachweise drin steht, dass es die letzten 12 Monate vor Antragstellung sind.

    Und nun kann ja zwischen Antragstellung und Prüfung eine gewisse Latenz sein. Und wenn ich dann noch berücksichtige, dass nach § 25 KHG gewisse Zeiträume nicht geprüft werden dürfen, wird es richtig interessant.

    Vom BMG geprüft wurde nach meiner Kenntnis die STROPS-RILI und nicht der BGL.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    bei der Intensivmedizin gibt es ja Ausschluss der Prüfung vom 1.4. bis 30.6. 20 und vom 1.11.21 bis 30.06.21 hinsichtlich der direkt stationsbezogenen personellen Anforderungen. Ähnlich auch bei der NKB.

    Somit kann ja nur der Zeitraum vom 1.7. -30.10 geprüft werden. Da der Antrag am 30.6. spätestens dort eingeht, wären m.E. schon am 2.8. keine 3 Monate mehr zusammenzubringen. Somit müsste die Prüfung vor dem 1.8. beginnen, um drei Monate aus diesem Zeitraum anzufordern.

    Die Alternative wäre dann, mit der Prüfung nach dem 1.10. zu beginnen, dann könnten 7-9 2021 angefordert werden.

    Eine weitere Alternative wäre der Verzicht auf die stationsgebundenen Prüfungen unter Hinweis auf die COVID-bedingten Ausnahmen. Dann allerdings ist zu beachten, dass alle anderen personellen Anforderungen (Konsiliardienste bzw. bei NKB Neurochirurgie / Neuroradiologie) usw. NICHT von den COVID-bedingten Ausnahmen umfasst waren.

    Gruß

    merguet


  • Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Thema "Behandlungsleitung". Dokumentation als Zusatz zum Arbeitsvertrag oder als Merkmal im Dienstplan, zusätzlich dann die Beschreibung der Tätigkeit im SOP?

    MfG A. Bruening

  • Guten Tag,

    m.E. geht beides. Problematisch kann nur etwaige rückwirkende Betrachtung werden.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    laut jüngster Mitteilung des VUD sei durch BMG und MDS eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 15.8. eingeräumt, ohne, dass dadurch Nachteile für die KH entstehen sollen. Sofern aber das Antragsverfahren fortgeschritten sei, sei eine Antragsstellung bis 30.6. empfohlen.

    Eine offizielle Quelle habe ich dazu noch nicht, daher diese Nachricht ohne jede Gewähr.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    VUD hätte ich nicht beantworten können :)

    Aber ich kann beantworten, dass der MD BB kaum etwas beantworten kann.

    Aufgrund des Einsatzes unserer hiesigen Landeskrankenhausgesellschaft kam es zu einem Gespräch mit dem MD BB über etliche vorher von der BKG abgefragten noch "offenen" Fragen. Dies waren (und sind leider immer noch) im Wesentlichen die auch hier immer wieder diskutierten Fragen, die von regionalen Kliniken vorher eingesammelt wurden.

    Heute wurde das "Ergebnis" mitgeteilt und man ahnt es schon:

    auf etlichen Seiten liest man am häufigsten "ist in Klärung", Verweis auf SMB im Begutachtungsleitfaden, "wird noch geklärt", demnächst BfArM ... oder die Antwortspalte blieb komplett leer.

    Es ist billig, sich permanent hinter dem "übergeordneten" MDS Bund oder dem BfArM zu verstecken i. S. "wir sind dafür nicht verantwortlich und können aktuell auch nichts ändern ...". Immerhin hat man Mitarbeiter in die MDS-Kommission geschickt, man hatte 1, 5 Jahre Zeit, die "wunden" Punkte wurde von externen Verbänden immer wieder angemahnt etc.

    Ich hatte eigentlich gehofft, dass ich neue Erkenntnisse hier einstellen könnte. Aber nun muss man wohl auf den nächsten Termin warten, das ist meines Wissens in Kürze die DKG beim BfArM.

    Am 11.06.2021 soll eine Sondersitzung im BfArM stattfinden. Dort soll sich die Arbeitsgruppe ,,Kodierung" mit denjenigen OPS-Strukturmerkmalen des Begutachtungsleitfaden des MDS beschäftigen, deren Auslegung bzw. Definition als problematisch angesehen wird. Diesbezüglich soll versucht werden, Klarstellungen bzw. Kompromisslösungen zu erarbeiten.

    Da darf man gespannt sein, ob sich dann "Entscheidungsträger" finden, die den einen oder anderen Punkt zur Klärung bringen.

    VG

    geoff