Hallo,
mit dem geschulten Personal ist sicherlich nicht nur die Hygienefachkraft gemeint, sondern alles Personal, dass an den isolierten Patienten tätig ist.
Es gibt in jedem Bundesland diese Hygieneverordnung.
In Ba-Wü steht da z.B.
§ 12
Information des Personals
Die Leitungen der Einrichtung nach § 1 Absatz 2 haben das in der Einrichtung tätige Personal bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die in den Hygieneplänen nach § 2 Absatz 4 und § 23 Absatz 5 IfSG festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Hygiene und Infektionsprävention zu informieren. Jede in der Einrichtung tätige Person hat durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Information zu bestätigen.
Damit kann man doch belegen, dass das Personal geschult ist.
Gruß
B.W.