Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Guten Tag liebes Forum,

    letzte Woche wurd eine Online Schulung vom MD durchgeführt. Dort wurde verkündet, man erwarte immer 2 Personen, wenn das Vorhandensein einer personellen Qualifikation gefordert werde, bspw. ein Logopäde. Minimal sei eine halbtägliche Besetzung an Wertagen. Wobei der Samstag für den MD nicht dazu gehöre, wenn es nicht ausdrücklich anders geschrieben steht im OPS. Der MD will zum Nachweis dann für 3 Monate Ist-Dienstpläne.


    Nun frage ich mich, wenn in den 3 Monaten bspw. Tageslücken sind, die Logopädin hat eine 3 Tageswoche und die 2. Logopädin hat Urlaub oder ist länger krank. Kleinere Kliniken haben ja ev. nur 2 Logopäden oder 2 Psychologen und das in Teilzeit.

    Läuft es darauf hinaus, dass wirklich jeden Werktag eine Kraft halbtags da sein muss ? Dann müssten einige Kliniken ev. ja Arbeitsverträge ändern oder sich sicherheitshalber nach einer weiteren Kraft umsehen ?

  • Guten Tag,

    sofern Leistungen geltend gemacht werden, läuft es darauf hinaus.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ist es nach Punkt 6 der Richtlinie nicht so, dass erst ab 1 Monat der Nichterfüllung eines Strukturmerkmals die Leistung nicht mehr abgerechnet werden darf?

    Es wäre zu hoffen, dass das ebenso für die Prüfung gilt.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    aber das kann doch nur für unvorhergesehene "Ausfälle" gelten.

    Sonst kann man ja einen Mitarbeiter einen (oder zwei) Tag(e) im Monat anstellen, dann ist die Nichterfüllung auch nie mehr als 1 Monat.

    Gruß

    B.W.

  • merguet

    Was meinen Sie mit, sofern Leistungen geltend gemacht werden ? Es geht bei meiner Frage um Komplexbehandlungen, die wochenweise geschlüsselt werden Als Bsp. der Psychologe ( Teilzeit in 4 Tage-Woche ) macht seine Therapieeinhieten im Rahmen der OPS 8-550 oder auch 8-552 an den Tagen DI bis FR. Die Therapieeinheiten laufen ja nicht bei allen Therapeutengruppen täglich. An der Teamsitzung nimmt er natürlich an diesen Tagen auch teil. Da der 2. Psychologe( der von Mo bis Do arbeitet, auch in der 4 Tage -Woche) im Urlaub ist, ist dann Montags kein Psychologe da. Und umgegekehrt dann am Freitag

    Für mich stellt sich die Frage, ob wir wirklich die Arbeitsverträge ändern müssen (wenn das überhaupt geht....) man weiss ja nicht wirklich, wie der MD sich da anstellt.

    V. Grüße

    Neuroline

  • Guten Tag,

    eine werktägliche oder tägliche Verfügbarkeit der Psychologen ist im OPS 8-550 und 8-552 nicht gefordert. Insofern dürften Sie bei einer Ablehnung durch den MD in einem Gerichtsverfahren in etlichen Jahren evtl. erfolgreich sein. Das Problem ist dann halt die Liquidität bis dahin.

    Wenn ich mir die SMB 35 im BGL ansehe, dann wird für die auch nur allgemein vorzuhaltende besonders geschulte Pflege gefordert:

    Aktivierend therapeutische Pflege (ATP) muss für jeden Patienten an jedem Behandlungstag der Komplexbehandlung gewährleistet sein. Das Vorhandensein von besonders geschultem Pflegepersonal in ATP ist daran sowohl quantitativ als auch qualitativ auszurichten.

    Direkt gnädig ist dagegen der Satz in der Begründung:

    Der OPS fordert den Qualifikationsnachweis „mindestens einer“ curricular geschulten Pflegefachkraft. Eine tägliche schicht- oder patientenbezogene Verfügbarkeit der Pflegefachkraft mit 180 Stunden Zusatzqualifikation etc. kann dem Wortlaut des OPS nicht entnommen werden.

    Also würde ich mich darauf einstellen, dass für jeden Behandlungstag eine entsprechende personelle Qualifikation gefordert wird. Und Behandlungstage sind u.U. auch Sa/So/Feiertage.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum,

    beim Ausfüllen der Anträge zu den Ziffern 8-552, 8-559 etc. geraten ich ins Stocken. Vielleicht weiss das ja jemand hier? In den Vorjahren haben wir Strukturbögen für OPS Ziffern ausgefüllt und in der Regel 2 Personen jeweils eingetragen, bei der Pflege ein paar mehr. Geht das jetzt auch so ?

    Am Beispiel 8-552 :

    • Sollen alle Fachärzte für Neurologie eingetragen werden oder reichen 2 oder 3 ? Ebenso alle Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation und alle Therapeuten, die in der OPS gefordert werden? Sollen auch hier alle eingetragen werden oder genügen pro Therapiebereich 2 oder 3 Therapeuten und 6 oder 7 Pflegekräfte ?
    • Sollen beim Antrag die Qualifikationen bspw. der Pflege (Bobath, Basale Stimulation etc.) dort eingetragen werden oder will der MD erstmal nur Namen. Oder ev. eine Angabe wie viele Personen eine Zusatzqualifikation vorweisen, wie zusätzlich 8 weitere Mitarbeiter als Wundexperte o.ä.

    Natürlich könnte man argumentieren, das kommt drauf an, wie viele Betten und Patienten, ist schon klar... da muss dann ev. die Zahl anpassen.... es geht um das Prinzip alle melden oder nur eine Auswahl. Wie machen die anderen Kliniken das ?

    Grüße an das Forum

    Neuroline

  • Guten Tag,

    wir geben in der Regel mind. 2 Funktionsträger an, ggf. auch mehr, insb. bei großen Einheiten. Wenn Bsp. ein Sozialdienst gefordert wird, geben wir 2 an, weiter nicht, denn diese müssen nicht täglich oder immer anwesend sein.

    Sofern eine Anwesenheit gefordert wird, verweisen wir auf zusätzliche Listen und die Dienstpläne sowie die Urkunden.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    ich habe mal ne Frage zu den Ausnahmen von der Strukturprüfung.

    Das Bedside Training bei den Schlaganfällen scheint ja im Gegensatz zu den 2 Fortbildungsveranstaltungen nicht ausgenommen zu sein.

    Oder hab ich da was überlesen?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA