Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Guten Morgen MDK Opfer,

    Hallo Forum,

    zur Zeit (MD Nordrhein) haben wir 2 von 7 Bescheinigungen. Diese wurden auch zeitnah an die Landesverbände per Mail verschickt. Der Mail Versandt wurde mit der KGNW und den Kostenträgern scheinbar verbindlich abgesprochen. Unser Problem ist das nicht alle Landesverbände eine Bestätigung über den erhalt der Bescheinigungen schicken. Hier zeigt sich nur die Bundesknappschaft in der Lage solche konkreten Erklärungen versenden zu können. Fazit für uns, wir schreiben die LV die bislang keine Bestätigung geschickt haben nochmals an und fordern eine solche und werden in der nächsten Woche alles dann nochmals per Fax an alle schicken um zumindest einen gerichtlich verwertbaren Beweis mittels Fax Bestätigung in Händen halten zu können. Dies ist zwar doppelte Arbeit, muss aber erledigt werden um nicht im nächsten Jahr den Satz zu lesen " Das haben wir nicht erhalten." oder die Frage" Haben sie eine Bestätigung für den erhalt bekommen?". Dann lieber Mailen und faxen.?(

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen,

    bislang nur belanglose Bescheide. Dafür Nachfragen bis zu dieser Woche.

    Planungssicherheit.... Wirtschaftsplan... Landesverbände

    HURZ!

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    datiert vom 14.12. gehen hier am heutigen 20.12. 15 Benachrichtigungen ein, wonach

    Zitat

    der Antrag nach dem 31.12.2021 bearbeitet wird.

    13 Anträge wurden vor dem 30.06.2021 gestellt, zwei am 14.7.

    In der Strops-RiLi heißt es unter 4.1.1.:

    Zitat

    Der Antrag auf Prüfung der Strukturmerkmale muss bis spätestens zum 30. Juni des jeweiligen Prüfjahres (Jahr der Antragstellung) beim Medizinischen Dienst vorliegen. Ist dies der Fall, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt. Das heißt, dass das Krankenhaus das Gutachten und den Bescheid über die Erteilung oder Nicht-Erteilung der Bescheinigung so rechtzeitig erhält, dass die Vorlage der Bescheinigung bei den Landesverbänden der Krankenkassen zum 31. Dezember desselben Jahres möglich ist.

    Eine Abweichung von den Vorgaben der STROPS-RILI auf Krankenhausseite würde mit Sicherheit nicht zugunsten der Krankenhausseite entschieden, wenn es dort zu Verzögerungen gekommen wäre.

    Natürlich ist diese Hintertür unter 4.1.1. offen:

    Zitat

    Kann eine rechtzeitig beantragte Prüfung im Antragsjahr nicht abgeschlossen werden, ist diese im Folgejahr abzuschließen. In diesem Fall führt der Medizinische Dienst eine Prüfung auf Basis der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung gültigen Fassung dieser Richtlinie sowie der entsprechenden OPS-Version durch. Die Gültigkeit des Bescheides sowie der Bescheinigung beginnt in diesem Fall mit dem 1. Januar des Folgejahres der Antragstellung.

    Und wann? Keine Frist? Kein Datum?

    Neben allen relevanten Codes (IKB einfach und aufwändig, Palliativmedizin, Neuro-Komplex, Isolierstation) war es offenbar auch nicht möglich, einen Bescheid für die Multimodale Komplexbehandlung des Diabetes einer Uniklinik innerhalb von 6 Monaten zu erstellen.

    verwundert

    merguet

  • Aber HALLO,

    so viele Häuser haben Anträge gestellt,

    so viele MD Prüfungen nach PrüfvV sind durch die KK beauftragt worden

    Jetzt noch Urlaubs- Krankheitszeiten und Jahresendaufgaben.

    War doch vorher nicht abzusehen ;)

    Und dann noch COVID-19 (auch eine Sache an die vor einem 1/2Jahr noch keiner glaubte, dass es uns im Winter immer noch beschäftigt)

    Die vierte Welle steigt und steigt, die 5. ist schon im anrollen. Warum da nicht auch für die Krankenhäuser, wie bei den anderen Wellen, entsprechende Regelung zu Entlastung erlassen werden?

    Natürlich gibt es z.B. die Versorgungsaufschläge nach §21a. Aber hier sind die Unterlagen und Fristen genauestens einzuhalten. Neben den anderen „kleinen“ Aufgaben zum Jahresende.

    Aber wie immer: Das werden wir schon schaffen....

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen Forum,

    Guten Morgen Merguet,

    wir warten aufs "MD Kind" und da hilft auch kein Nachfragen. Wir haben nicht so viele Anträge geschickt, aber genau wie sie bis zum 30.06. alle Unterlagen zusammen gestellt. Diese innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung versandt usw. Nun die Belohnung zwei von 7 Bescheinigungen sind da der Rest hängt im "Flaschenhals" des MD in Düsseldorf. Aber warum in Düsseldorf? warum muss die Hauptstelle des MD Nordrhein alle Bescheinigungen durchwinken oder doch nochmals kontrollieren. Es gibt hierfür keine Erklärung.

    Wir müssen halt eben aufs MD Kind warten, aber Geschenke wird es nicht geben. Nur die Rute wenn überhaupt.

    Frohe Weihnachten zusammen.?(:rolleyes:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Moin,

    eine ungewohnte Rolle für mich, aber "unseren" MD Nord kann ich hier einmal lobend erwähnen:

    Die letzten Bescheide kamen heute per Post, parallel "aufgrund zu befürchtender langer Postlaufzeiten" per Mail.

    Allerdings haben bei uns auch die Kassen und Kassenverbände mehrfach darum gebeten, die Bescheinigungen vor dem 1.1. zur Verfügung zu stellen. Offenbar auch beim MD.

    Die wenigen Ablehnungen sind erläutert und zumeist nachvollziehbar. Einige Aspekte könnte man anders sehen, die sind aber nie entscheidend. An manchen Stellen wurde darauf hingewiesen, wie die Dokumentation/der Nachweis für die nächste Prüfung "MD-konformer" zu gestalten wäre. Auch durchaus diskutabel.

    Auf eine Rückfrage wurde vom MD zeitnah und mit hilfreichem Inhalt geantwortet.

    Auch im Vorwege der Prüfungen hatten wir mit dem MD Nord sowohl direkt als auch über die Landeskrankenhausgesellschaft einen konstruktiven Austausch.

    Das alles ändert natürlich nichts daran, dass diese Prüfungen wieder einen ordentlichen Batzen auf unseren "Bürokratie-Berg" draufsetzen.

    Weiter viel Erfolg und frohe Festtage, Jan Helling

  • Liebes Forum,

    wie gehen wir mit negativen Bescheiden um?

    Wir haben die Prüfung für den OPS XY nicht bestanden. Frage dazu:

    Wenn wir jetzt Widerspruch einlegen, dürfen wir dann für die Zeit bis zur Klärung den Code trotzdem abrechnen? (Vermutlich werden wir dann sofort eine ablehnende KAIN bekommen...)

    Oder müssen wir die Fälle ohne diesen Kode abrechnen - und dürfen den Kode später ergänzen?

    Oder müssen wir die Fälle ganz beiseite legen und dürfen erst abrechnen, wenn der Widerspruch entschieden ist?

    Oder müssen wir ev. gerichtliche Schritte einleiten zur Sicherung unserer Ansprüche?

    Gruß Mc.

  • Hallo zusammen,

    ich stehe bei folgender Konstellation auf dem Schlauch:

    Wie gehe ich damit um, wenn Anfang 2023 ein neuer (psychiatrischer) Standort eröffnet wird? Muss ich bis zum 30.Sep. 2022 die Strukturprüfung anmelden?

    Danke vorab und Grüße!

  • Hallo zusammen,

    jetzt ist wieder Mai. Auf der Webseite unseres Landes-MD steht:

    "Derzeit ist eine Beantragung von OPS-Strukturprüfungen nicht möglich, da die zugrundeliegende Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V "Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)" in der für das Jahr 2022 gültigen Fassung noch nicht veröffentlicht wurde.


    Eine Beantragung der Prüfung im Jahr 2022 ist deshalb erst nach Veröffentlichung der neuen Richtlinie sowie der entsprechend aktualisierten Unterlagen möglich.


    Wir werden an dieser Stelle umgehend informieren und alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen, sobald diese vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und veröffentlicht wurden.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis".

    Déjà-vu?

  • Hallo,

    soweit ich es richtig verstehe müssen bestimmte (einjährige) Leistungen, die "fortlaufend" erbracht werden, schon bis zum 30.6. beantragt werden.

    Das wird ja dann langsam mal Zeit....

    Viele Grüße - NV

  • GuMo,

    gibt es eigentlich irgendjemanden, der irgendetwas gehört hat, ob irgendwann ein Beschluss gefasst wird, dass irgendwelche Unterlagen für die Beantragung der Strukturprüfungen veröffentlicht werden?

    repetitia non placent, ich weiß, aber es sind noch 31 Arbeitstage bis zum 30.06..

    Im Zweifel müsste man den Antrag fristwahrend mit den Formularen des alten Verfahrensjahres einreichen, oder?

    Gruß

    merguet