Begutachtung der Einhaltung von OPS-Struktumerkmalen § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V, Richtlinie MDS

  • Guten Tag,

    Zeit für einen Thread:

    Die RiLi lag etwa ab 20.5. in der Entwurfsfassung vor.

    Die Anlagen wurden zu Verfügung gestellt, die E-Formulare funktionieren nur mit erheblichen Tücken. Die Gefahr des Daten- und Informationsverlustes ist sehr groß. Fehler gehen immer und ausschließlich zu Lasten des Krankenhauses.

    Felder werden nicht abgespeichert. Mühsame Eingaben gehen verloren. Radio-Buttons werden angezeigt, aber bleiben nicht aktiviert. Die Fehler bemerkt man u.U. gar nicht. Korrekturen im gleichen Formular durch die Kliniker: Verloren. Eigene Korrekturen: Verloren. Im ungünstigen Fall ist gar das Angezeigte nicht das Gedruckte. In den 90er war WYSIWYG der große Hype: Perdu.

    Tipp des MD: Ausdrucken, von Hand ausfüllen. Kein Scherz. Es lebe die Digitalisierung.

    Ein einfaches Online-Formular zur Beantragung: Fehlanzeige. Warum das Formular elektronisch signiert werden muss? Steht im Gesetz, aber wozu? Die Folge könnte eine unbefugte Beantragung durch das KH sein? Freiwillig? Missbräuchlich?

    Die Zahl der verschiedenen Antragsmöglichkeiten macht bereits das Beantragen zu einer Herausforderung. Statt einfach EINEN Antrag für alles zu entwerfen, werden verschiedenste Konstellationen möglich gemacht, die aber nicht aller Fälle umfassen. Allein bei uns sind es 2 Konstellationen, die nicht eindeutig beschrieben sind.

    Für die Turnusprüfung also ein Antragsformular (19 Seiten).

    Für Neuanträge (2. Antragsformular 19 Seiten) müssen die Unterlagen gleich mit eingereicht werden. Warum? Was soll das? Es gibt kein Aktenzeichen und so weiter. Rätselhaft also, wie man die chronologische Abfolge nachvollziehen soll. Wird irgendwie gehen.

    Für die teilstationären DRG soll ein Startdatum angegeben werden. 2 dieser OPS sind neu. Man erbringt sie aber nicht, weil man keine Bescheinigung hat. Man will erst starten, wenn die Bescheinigung da ist. Unsinniger Zirkelsschluss, den man beim MD stammelnd zu erklären versucht (ohne Vorwurf, stammelnd, weil man vermutlich selbst diesen Unsinn erkennt, ihn aber verteidigen muss).

    Da hier einfachste Strukturmerkmale abgefragt werden: Warum kann man diese Verfahren nicht straffen? Das hat mit den anderen NICHTS zu tun. Warum beim BfArm 2 neue geschaffen wurden? Wer weiß....

    Im Falle eine Wiederholung bei Nicht-Erteilung herrscht Verwirrung: Zunächst muss ein erneutes Antragsformular (das 3. mit 19 Seiten) ausgefüllt werden. Welches Verfahren aber genau, bleibt unklar, zumal dann, wenn sich der Antrag modifiziert auf die gleiche Struktur bezieht. Auch hier keine Festlegung beim MD, möglicherweise aber später Gezänk wegen formaler Fehler.

    Kleiner Bug auch hier: Hat man einen falschen Radio-Button in den Formularen aktiviert, lässt es sich u.U. nicht mehr entfernen. Für einen Ausdruck muss man dann einen neuen Bogen anlegen, um die angepasste erste Seite zu ergänzen oder den ganzen Bogen neu anlegen und speichern.

    Die Antragsformulare müssen unterschrieben eingereicht werden (Cave: vergessenes Datum führt zu Verzögerung. Antrag ist dann nicht vollständig). So geben wir also 60 Seiten Antrag ab, um letztlich 32 Kreuzchen zu setzen. Digitalisierung.

    Die Richtlinie wurde dieses Mal mit 3 Arbeitstagen Vorlauf verabschiedet. Es mögen sich Rechtsgelehrte dazu äußern, ob so etwas irgendeine faktische Rechtsgültigkeit entfalten könnte.

    Nur das vorauseilende Annehmen des größtmöglichen Unsinns und die entsprechende Vorbereitung schützen die Häuser vor einen Chaos. Zudem: Innerhalb 3 Tagen davon auszugehen, dass diese Anträge per Post rechtzeitig den MD erreichen, wäre naiv, bei uns zumal, da in NRW die Unikliniken bestreikt werden und davon auch die Poststellen betroffen sind noch mehr. Als Konsequenz tragen wir (Standort Düsseldorf, MD 3,1 km entfernt) die Unterlagen wieder einmal persönlich hin. Tragende Aufgaben im Gesundheitswesen.

    Die Einreichung der UL wird vermutlich auch in diesem Jahr nicht elektronisch möglich sein.

    Bei Alledem ist nicht ein einziger inhaltlicher Aspekt berührt, das ist ja dann noch einmal ein gesonderter Wahnsinn, an deren Vorbereitung hier inzwischen wieder zahlreiche Beteiligte Arbeitszeit verbrennen.

    Das ganze ist eine Zumutung. Übrigens auch für die Vor-Ort Beteiligten aufseiten des MD. Was den MD-Bund hindert, das Ganze einfacher zu gestalten, ist mir ein Rätsel.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    ich habe es mir abgewöhnt einen Sinn in Dingen und Anträgen zu sehen. Ja es macht keinen Sinn 19 Seiten Digital auszufüllen um dann die gleiche Anzahl auszudrucken, damit die GF eine Unterschrift leistet. Das war aber noch nicht die Spitze. Das LE Portal bietet die Möglichkeit an den Antrag gescannt anzunehmen und weiterzuleiten. Nun nach dem Studium der Anleitung, ohne gesprochenen Kommentar aber mit musikalischer Untermalung, habe ich das denn heute mal gemacht. Bis zu dem Punkt das man eine Bestätigung für den Versandt und die Annahme nicht erhält, funktioniert das ganze recht gut. :rolleyes: Jetzt, da ich aber keinen Beleg für die Annahme in Händen halte, werde ich das ganze nochmals über den bisherigen Weg, gesicherte E-Mail nochmals machen und mit der Papierversion liegt n un der Antrag in dreifacher Ausfertigung dem MD vor. Das erinnert mich an die 60er und 70er Jahre alles in dreifacher Ausfertigung =O 8o Nun das ist Fortschritt.

    Einen schönen Abend allen zusammen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    klare Auskunft unseres MD: Die Übermittlung von Unterlagen via LE-Portal funktioniert NICHT.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • An die Kolleg*innen mit Kinderintensivstation:

    Wurde bei allen für alle Pflegekräfte jeder Arbeitsvertrag eingesehen?

    Der MD fordert sie an, da sonst die Bescheinigung nicht gegeben werden könne, denn in der RiLi heißt es:

    Zitat

    „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit einer Fachweiterbildungsquote im Bereich Pädiatrische Intensivpflege von 40 % Sofern die Fachweiterbildung für die Pflege noch nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2021 eine vergleichbare 5-jährige Erfahrung in der pädiatrischen Intensiv- pflege ausreichend

    Qualifikationsnachweise (inkl Fachweiterbildungsnachweise) des Pflegepersonals der pädiatrischen Intensivstation und/oder Qualifikationsnachweise und Nachweise (zB Arbeitszeugnisse) über eine fünfjährige Erfahrung in der pädiatrischen Intensivpflege des Pflegepersonals der pädiatrischen Intensivstation

    Stellenplan, Dienstplan, Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise des im Stellenplan ausgewiesenen qualifizierten Pflegefachpersonals"

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    soeben auf der Website des MD Bund entdeckt:

    Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Krankenhäuser Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.

    Wahrscheinlich wird die RL dann am 29.04.2023 veröffentlicht und dann haben die Häuser noch ein paar Stunde Zeit. (Sarkasmus off)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Wie viele Häuser führen denn überhaupt ein Planungsverfahren durch, wenn sie im Nachgang sowieso in die Strukturprüfung geraten?

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Morgen alle zusammen,

    ich habe eine Frage zur Planungsprüfung. Wir planen den OPS 8-982 mit Leistungsbeginn zum 01.06.2024

    Das heißt, wir müssten die Planungsprüfung dann jetzt zum 30.04. beantragen?

    Verstehe ich das Folgende dann richtig:

    Erhalten wir dann ein Gutachten und einen positiven Leistungsbescheid ist dieser 6 Monate ab geplanten Leistungsbeginn gültig (in unserem Fall dann bis 31.12.2024) und nach 3 Monaten Leistungserbringung nach Leistungsbeginn müssten wir dann einen Antrag zur Strukturprüfung nach Planungsprüfung stellen (zum 30.8. innerhalb von 10 Werktagen)?

    Da sich ein Arzt noch im Rahmen der Qualifikation zur Palliativmedizin in Ausbildung befindet können wir nicht eher starten.

    Viele Grüße

  • Hallo Herr Horndrasch,

    Wahrscheinlich wird die RL dann am 29.04.2023 veröffentlicht und dann haben die Häuser noch ein paar Stunde Zeit. (Sarkasmus off)

    der MD war etwas schneller- die Unterlagen für StrOPS Prüfungen 2024 sind veröffentlich!

    Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt vor

    Allen trotzdem ein schönes langes Wochenende

    A. Bauer