Guten Tag alle zusammen,
ich habe eine etwas originelle und bei uns erstmalig aufgetretene Kombination und benötige die Schwarmintelligenz. Im vollstationären Bereich ist eine Verlegung aus der z. B. Neurologie (DRG) in die Psychiatrie (PEPP) kein Problem und mit dem Entlassgrund Wechsel der Geltungsbereiche darstellbar und gewollt. Wie würde die Mehrheit die Konstellation vorstationär in Neurologie (DRG) und Verlegung in die Psychiatrie (PEPP) werten?
Vielen Dank für Rückmeldungen
MfG stei-di