KDE 37 - Schlichtungsstellenbeschluss Respiratorische Insuffizienz

  • Guten Morgen,

    interpretiere ich den obigen Schlichtungstellenbeschluss dahingehend richtig, dass neben der pathologischen BGA bzw. pulsoxymetrischen Sauerstoffsättigung auch klinische Zeichen vorliegen müssen? - Also lediglich eine path. BGA / Pulsoxymetrie plus O2 - Gabe wäre nicht ausreichend, oder?

    Viele Grüße und Dank vorab

    Stephan Wegmann

  • Guten Morgen,

    das trägt der MDK nun neuerdings vor und streicht weiterhin die Kodierung, da mindestens ein klinisches Symptom vorliegen müsse. Der Sättigungsabfall IST ein klinisches Symptom. Wie manches Symptom kann er nur durch ein Hilfsmittel erkannt werden.

    Es wird darauf hinaus laufen, dass wir nun wieder deswegen den gesamten Marathon durchlaufen müssen inklusive Klagen durch alle Instanzen.

    Der Sättigungsabfall ist das Frühsymptom, sonst wäre die Messung überflüssig. Der Patient muss nicht subjektiv leiden und auch nicht objektiv zyanotisch sein, damit der Abfall der Sättigung gewertet werden kann. Gerade im Fall von SARS COV ist ja der symptomarme bis symptomlose Sättigungsabfall führend ("happy hyppox").

    Ich begreife schlicht und einfach nicht mehr, warum diese Diskussion nicht aufhört. Mir ärgert vor allem auch, dass es hierbei um einen Sachverhalt geht, der relativ rasch in Richtung vitaler Gefährdung geht.

    Das von KH-Seite immer angeführte Argument, dass man wegen der Sauerstoffbindungskurve unterhalb von 92% Sättigung mit einem pathologischen pO2 rechnen MUSS und den Patienten nicht zusätzlich durch Blutentnahmen quälen braucht, wurde nun umgesetzt. Das bei der Kurvenkinetik auch ein beschleunigter Absturz des Sauerstoffangebotes droht, ist doch auch klar.

    Warum nun wieder an dieser Stelle herumgefressen wird, ist mir völlig unklar. Es ist medizinisch / physiologischer Unsinn.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    leider wieder etwas Wasser in den Wein. Ich kenne auch sehr viele Kurven, in denen ein Sättigungsabfall (ich vermeide das Wort pathologisch) keine (0 - in Worten NULL) Konsequenzen nach sich gezogen hat, weil es sich wohl um eine Fehlmessung bei verrutschtem Clip oder kaltem Finger oder oder gehandelt hat. Und will man/frau wirklich den Fall ein- und durchklagen, in denen nur die Kodierkraft die J96.00 entdeckt hat und sonst niemand vom Behandlungsteam? Wenn Konsequenzen aufgrund der Messung ergriffen wurden, schaut die Sachlage natürlich anders aus.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Im aktuell vorliegenden Fall wurde im Rahmen der Routineversorgung des Patienten eine pulsoxymetrische O2 - Sättigung von 92 festgestellt, eine arterielle BGA bestätigte die Hypoxie pO2 67 unter Raumluft). Die betreuende Pflegekraft dokumentierte dieses und der Patient erhielt 2 Liter O2 mittels Nasenbrille. Es lagen jedoch keine weiteren Symptome / klinischen Zeichen vor. - Und wie Kollege Merguet zutreffend schreibt, könnte oder wird hier der MD die KDE 37 auslegen, dass eben weitere Symptome notwendig sind.

    Wie sind diesbezüglich die Erfahrungswerte?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Guten Tag,

    hier haben Sie doch die Konsequenzen: po2 niedrig und O2-Gabe. Da würde ich die J96 auch nicht auf die SaO2 sondern auf die pO2 stützen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • leider ist das dem MDK nicht genug.

    Sättigung runter und pO2 runter soll nicht genügen, da kein klinisches Symptom gegeben sei.

    Es geht längst nicht mehr um Findings der MDA.

    Ich halte das alles für Unsinn. Ein Abfall der Sättigung unter 92% zeigt einen gefährlichen Zustand an. Sofern mit Sauerstoff therapiert wurde, ist ein Aufwand da.

    Ja, und wir werden wieder alle informieren, und ja: Wir werden (noch mehr) Details dokumentieren. Und nein: Eine Sättigung von 92% ist erstmal ein Indikator für einen bedenklichen Zustand und DANACH vll. Folge kalter Finger oder verrutschter Sensoren. Wegen dieser Irrtümer kommt es zu Hypoxien. Immer wieder.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    steht in dem Schlichtungsstellenbeschluss zur KDE 37:

    "Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann nur kodiert werden, wenn ... "

    oder steht da

    "Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn ..."?

    Auf eine Änderung des Patientenmanagements in Form von therapeutischen Maßnahmen (hier O2-Gabe - D003) geht die Entscheidung gar nicht ein.

    Insofern ist der Fall von Münsterländer doch ersichtlich kodierbar, und zwar außerhalb der Kodierempfehlung. Es müssen keine klinischen Zeichen vorliegen.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    ich kann merguet oben nur zustimmen ....

    Hier muss ich auch wiederholen, was ich in einem anderen Thread schonmal erwähnte: mit einem solchen Fall sofort vor das Sozialgericht ziehen! In einem genau andersherum gelagerten Fall hatten wir mal deutliche "klinische Zeichen" mit Dyspnoe bei sich verschlechterndem Zustand einer COPD, unter sofortiger O2-Gabe aber keine pathologische BGA. Da wollte der MDK wg. der fehlenden BGA die J96 nicht anerkennen. Das Sozialgericht unter Heranziehung eines externen Sachverständigen-Gutachtens jedoch sehr wohl ....

    VG

    geoff

  • Guten Tag,

    ich versuche zunächst, mit dem MDK die Grundlage der Einschätzung zu klären.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    aktuell wieder Problem J96. aber welche .00/.01/.09

    nach dem Schlichtungsbeschluss hat sich die SEG IV aber noch nicht der FoKA geäußert:

    Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses

    Eine respiratorische Insuffizienz, J96.-, kann somit auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden. Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt.

    Nun habe ich den Fall nur mit peripherer O2-Sättigung <92% und O2-Gabe, leider kein Astrup (vermutl. da OnkoPat.). Da ja Hypoxie nachgewiesen wurde, hatten wir J96.00 kodiert; nach MD wirds für die Kasse billiger da der J96.09 wegen fehlender BGA nimmt. Muss ich das hinnehmen?

    keine Kussmaulatmung, keine Eintrübung als Zeichen einer Hyperkapnie; die verminderte O2Sättigung misst doch eine Hypoxie warum darf ich die dann nicht kodieren? zumal auch keine Beatmung/NIV erfolgte, die bei einer Hyperkapnie ja anzusetzen/zu erwarten wäre.

    Wer würde klagen?

    oder hat dies schon jemand?

    ...erfolgreich? (obwohl wäre ja ziemlich kurzfristig für einen Klageerfolg in dieser Sache...)

    MfG

    rokka