KDE 37 - Schlichtungsstellenbeschluss Respiratorische Insuffizienz

  • Guten Morgen,

    Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt.

    Auch das ist natürlich physiologischer Unsinn. Wenn die Sauerstoffsättigung abgefallen ist, handelt es sich in jedem Falle um eine Hypoxie. Um die Hyperkapnie ging es die ganze Zeit nicht. Also wird wieder und erneut wegen der unseligen J96 geklagt werden müssen. Also ist trotz Schlichtungsausschuss keine Ruhe in die Sache gekommen. Zur Klage wird man einen geeigneten Fall aussuchen müssen.

    Mit diesem argumentativen Trick hat der MD eine Lösung in weite Zukunft verschoben.

    Es bleibt die Tendenz, alles abzuerkennen, was sich irgend machen lässt. Die Lösung besteht kann IMHO nur darin bestehen, die CCL-Bewertung solcher strittigen Diagnosen zu streichen und die Kosten auf die DRG zu verteilen. Die System-Genauigkeit zieht nur Streit nach sich.

    merguet

  • Hallo Rokka,

    schließe mich den Ausführungen von Merguet an.

    Zur Differenzierung, ob eine chronische hypoxämische Insuffizienz vorliegt, dürfte die Anamnese hinreichend sein, die zumindest für die hypoxämische Insuffizienz maßgeblich ist.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo nochmal,

    eigentlich müsste man eine Korrektur der Beschlusses verlangen, es ging ja eigentlich immer um die Frage reicht die Sauerstoffsättigungsmessung anstelle der BGA. Und da ist doch klar, dass man mit ersterer keine Kapnometrie macht. Dennoch steht in dem Beschluss immer nur J96. und dann bleibt der Rest offen was aber primär schon Unsinn ist weil J96.01 nicht mit Pulsoxymetrie messbar ist!

    Riecht mal wieder nach absichtlicher Hintertür.

    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka,

    das sehe ich ebenso. Der ursprüngliche Streit ging um die Frage "Reicht die Sauerstoffsättigungsmessung anstelle der BGA", um die respiratorische Insuffizienz kodieren zu können.

    Eigentlich wurde das bejaht.

    Wenn man jetzt den höheren Anforderung einer BGA genügt, die ja ursprünglich beiderseits als ausreichend betrachtet wurde, und "klinische Zeichen" (wie Atemnot) nicht dokumentiert sind, wird vom MD eingewandt, eine respiratorische Insuffizienz könne nicht kodiert werden, weil klinische Zeichen nicht dokumentiert seien. Das lenkt das Ganze in eine völlig falsche Richtung.

    Meines Erachtens ist die Formulierung aber keine absichtliche Hintertür, sondern lediglich Ausdruck nicht eindeutiger Sprache.

    Übrigens: Nach dem Schlichtungsspruch bedarf es keinerO2-Gabe (in der genannten Konstellation). Ist dort nämlich nicht gefordert ;)

    Viele Grüße

    M2

  • Übrigens: Nach dem Schlichtungsspruch bedarf es keinerO2-Gabe (in der genannten Konstellation). Ist dort nämlich nicht gefordert ;)

    Hallo,

    welchen Ressourcenverbrauch hätten Sie sonst im Angebot?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    "Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglichbestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand desPatienten eine Messung unter Raumluft zulässt):

    • eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsättigung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder

    • eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine peripherePulsoxymetrie) gemessen wurde."

    D.h., z.B. bei einen Patienten mit Atemnot und Sauerstoffsättigung von ≤ 92% kann die respiratorische Insuffizienz kodiert werden.

    Steht da doch! Von Ressourcen steht da nichts.

    Viele Grüße

    M2