Abrechnung einer nicht vereinbarten E3.2-Entgeltstufe

  • Hallo wertes Forum,

    wir haben folgendes Problem und ich bitte um Ihren Rat.

    Für das Jahr 2019 besteht eine Entgeltvereinbarung. Dabei wurden auch Zusatzentgelte für ECMO/PECLA vereinbart. Die maximal vereinbarte Leistung betraf die Vergütung von bis zu 384 Std.

    Für 2020 existiert keine Entgeltvereinbarung.

    In 2021 hatten wir jetzt einen Patienten, der eine ECMO über 500 Std. erhielt.

    Was können/sollten wir abrechnen?

    Die alten Entgelte gelten zwar fort. Allerdings wurde für diesen Umfang der Leistung bisher kein ZE vereinbart.

    Kann/sollten wir die höchste Abrechnungsstufe der Vereinbarung 2019 mit zugehörigem OPS nehmen? Das wird vom System akzeptiert (der höhere, zutreffende OPS mit dem dazu nicht passenden ZE wird nicht akzeptiert).

    Oder sollten/müssen wir den zutreffenden, höheren OPS nehmen, das ZE mit 600 € abrechnen und einen Ausgleich nach Abschluss der Entgelvereinbarung 2021 vornehmen?.

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Guten Tag,

    da der OPS für eine Laufzeit >384 Stunden, Ihrem Falle konkret 8-852.09 ja 2019 schon existierte, wäre in diesem Falle das konkrete Entgelt auch an einen konkreten Schlüssel gebunden.

    Das wäre anders, wenn z.B. die Dosisklasse oder in diesem Fall die Laufzeit nach oben ausgeweitet worden wäre.

    So werden Sie nun einstweilig die 600 € nehmen und auf die Ausgleiche warten müssen.

    Gruß

    merguet