Weaning Prozedur (8-718) und Beatmungszeiten

  • Hallo in das Forum,

    ich hätte eine grundsätzliche Frage zum weaning. Wenn ich beginne die weaning Tage zu zählen (also nach 168 h Beatmung), werden die Beatmungsstunden parallel weitergezählt und abgerechnet?

    VG.

    Hans

  • Hallo Herr Petz,


    die Kodierung des Weaning OPS hat m.E. Per se nichts mit der Abrechnung der Beatmungsstunden zu tun. Relevant dafür ist allein die DKR 1001 und die dort genannten Voraussetzungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Danke Herr Breitmeier, so würde ich das auch sehen. Die praktische Umsetzung der weaning Prozedur ist mir allerdings noch nicht ganz klar. Wir bekommen als Reha-Klinik Patienten beatmet aus Akutkliniken zuverlegt. Häufig beginnt das weaning am 1. Tag nach Aufnahme. Das mache ich dann so lange, bis 168 h nach DKR 1001 erreicht sind und beginne dann die weaning Tage zu zählen? Falls das für das Forum zu trivial ist, vielleicht hat jemand Zeit mit via PN auf die Sprünge zu helfen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    VG.

  • Hallo,

    die 168 Stunden können doch auch in der Akutklinik erbracht worden sein.

    Die müssen noch nicht in der Reha-Klinik erbracht werden. Der Weaningkode ist doch auch für Kliniken, die keine Beatmungsstunden abrechnen können.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    diese Lösung find ich auch logisch und im Sinne derPatienten. Aber ist das in der Praxis wirklich so? Wer bekommt denn aus der Akutklinik die Beatmungsdauer konkret übermittelt?

    VG.

  • Hallo an Alle,

    ich hole diesen Thread nochmal hoch ....

    Gibt es bezüglich der Voraussetzung [...] Dauer der Beatmung ... gem. den DKR ... mehr als (95) 168h an aufeinanderfolgenden Tagen [...] zum OPS (8-717) 8-718 u. 8-719 Erfahrungen/Vorgehensweisen für den Fall einer Verlegung von Klinik A nach Klinik B (zum Weaning)?

    Wir gehen nach wie vor davon aus, dass für Klinik B (zu der Patienten gezielt zum Weaning nach vorhergehender "Beatmung" in Klinik A verlegt werden), die Stunden auch fiktiv aus Klinik A angesetzt werden können.

    Evtl. bedarf es dort einer Nachfrage, ob 168 h erreicht wurden ...

    Aber geregelt ist da m. E. noch nichts, oder übersehen wir da etwas?

    Evtl. hat diesbezüglich ja schon jemand Erfahrungen mit dem MD?

    Beste Grüße

    geoff