Hallo,
unsere Budgetvereinbarung 2020 wurde zum 01.04.2021 genehmigt. Damit auch ein neuer Pflegeentgeltwert.
Gilt jetzt wieder Aufnahmedatum oder taggenaue Berechnung für "Überlieger"?
Die einen Kassen sagen so - die anderen so.
Die FPV 2021 §8 Abs. 6 regelt ja nur die unterjährige Budgetvereinbarung 2021 - die haben wir ja nicht. Es ist ja die "alte", welche fortgilt...
und egal wie - wo steht es?
Vielen Dank.