Liebes Forum,
bei uns stellt sich aktuell die Frage ob es möglich ist eine TAVI- Leistung in einem nach Prüfung zugelassenen Krankenhaus A durchzuführen und den Patienten danach ins eigene Krankenhaus B zurück zu verlegen. Abrechnung der gesamt- DRG wäre dann in Krankenhaus B, Krankenhaus A würde ein Nutzungsentgeld für den OP erhalten.
Wäre diese Konstellation "erlaubt", bzw. wo finde ich dazu eine schriftliche Regelung?
Viele Grüße,
Belias