Essensbegleitung Anorexie

  • Hallo zusammen,

    mich würde einmal interessieren, wie andere KJP'en (oder Allgemein Psychiatrien) das so handhaben mit der Essensbegleitung.

    Wenn anorektische Patienten bei den Mahlzeiten begleitet werden, also überwacht wird dass sie essen und was sie essen, kann das als Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuung kodiert werden, oder nicht?

    Was heißt konkret "Unterstützung" in diesem Zusammenhang? Im OPS seht für die Intensiveinstufung ja "Die Patienten benötigen...Unterstützung...im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme...)". Bei dem Erhöhten Betreuungsaufwand steht dann "Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Patientengruppe (z.B. Mahlzeiten...) ... zur Vermeidung von Überforderung...".

    Muss man jetzt "unterstützen" in Form von Essen anreichen und ähnlichem, oder reicht, es neben dem/den Patienten (max. 3) zu sitzen und zu schauen, dass/was gegessen wird? Das macht man bei "normalen" Patienten ja nicht und hat so gesehen schon einen erhöhten Betreuungsaufwand. Oder muss man das als Bestandteil der Therapie sehen, dessen Aufwand über die Diagnose abgebildet ist?

    Kodiert Ihr also bei anorektischen Patienten Erhöhten Betreuungsaufwand in Form von Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuung beim Essen? Wie geht Ihr damit um? Was setzt Ihr ggf. für Kritetien an?

    Würde mich über Rückmeldungen freuen.

    Schöne Grüße

  • Hallo zusammen,

    ich hole das Thema einfach noch mal hoch. Scheinbar sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht und die Antwort ist so offensichtlich, das keiner antwortet. Oder ich übersehe etwas. Ich bitte das zu entschuldigen.

    Vielleicht mag mir aber doch einer sagen, wie sie oder er mit der Essensbegleitung bei anorektischen Patienten umgeht? Im Zweifel auch einfach per P.M.

    Gruß

  • Hallo,

    meine Erfahrungen kommen mehr aus dem Bereich der Gerontopsychiatrie, aber ich könnte mir vorstellen dass die Argumentation des MDK ähnlich ist.

    Essenseingabe ist eine pflegerische Tätigkeit die grundsätzlich nicht als TE zu verschlüsseln ist .

    Erhöhter Betreuungsaufwand 1:1 beginnt erst ab durchgängig 2 Stunden und in der Doku muss Interaktion erkennbar sein.

    Wir bilden Essenseingabe lediglich bei den Intensivmerkmalen ab und auch da nur wenn es 2 bis 3 mal täglich dokumentiert ist.

    Vielleicht hilft das weiter.

    Sonnige Grüße aus Bayern