Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren, wie andere KJP'en (oder Allgemein Psychiatrien) das so handhaben mit der Essensbegleitung.
Wenn anorektische Patienten bei den Mahlzeiten begleitet werden, also überwacht wird dass sie essen und was sie essen, kann das als Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuung kodiert werden, oder nicht?
Was heißt konkret "Unterstützung" in diesem Zusammenhang? Im OPS seht für die Intensiveinstufung ja "Die Patienten benötigen...Unterstützung...im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme...)". Bei dem Erhöhten Betreuungsaufwand steht dann "Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Patientengruppe (z.B. Mahlzeiten...) ... zur Vermeidung von Überforderung...".
Muss man jetzt "unterstützen" in Form von Essen anreichen und ähnlichem, oder reicht, es neben dem/den Patienten (max. 3) zu sitzen und zu schauen, dass/was gegessen wird? Das macht man bei "normalen" Patienten ja nicht und hat so gesehen schon einen erhöhten Betreuungsaufwand. Oder muss man das als Bestandteil der Therapie sehen, dessen Aufwand über die Diagnose abgebildet ist?
Kodiert Ihr also bei anorektischen Patienten Erhöhten Betreuungsaufwand in Form von Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuung beim Essen? Wie geht Ihr damit um? Was setzt Ihr ggf. für Kritetien an?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Schöne Grüße