Guten Abend,
eine Frage zur stationären Aufnahme eines Patienten mit 2 Begleitpersonen medizinisch begründet. Ist das möglich?
Im § 11 Abs. 3 SGB V steht "... Mitaufnahme einer Begleitperson ..."
Viele Grüße
Guten Abend,
eine Frage zur stationären Aufnahme eines Patienten mit 2 Begleitpersonen medizinisch begründet. Ist das möglich?
Im § 11 Abs. 3 SGB V steht "... Mitaufnahme einer Begleitperson ..."
Viele Grüße
Hallo Horschi,
In welcher Konstellation könnten denn 2 Begleitpersonen medizinisch erforderlich sein?
Guten Tag zusammen,
wir haben die gleiche Fallgestaltung mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und darauf basierender Argumentation:
§11 Abs. 3 SGB V Mitaufnahme einer Begleitperson das Argument des Kostenträgers,
§17b Abs.1a Nr. 7 KHG Begleitpersonen unsere Argumentation.
Schlussendlich kümmern sich jetzt die Juristen bzw. unser Sozialgericht darum
MfG stei-di
@Herr Breitmeier: z. B. Vater-Mutter-Kind-Setting bei hochproblematischem Beziehungsverhalten unter Einbindung von Helferkonferenzen