Guten Tag an das Forum,
eine vielleicht etwas sehr pingelige Frage: In der PIA-Behandlung rechnen wir eine Quartalspauschale gegenüber der Krankenkasse ab. Jetzt trat die Frage auf, ob und wie eine Impfbescheinigung (Priorisierung) abgerechnet werden kann. Meiner Auffassung nach wäre hier eine Abrechnung gegenüber der KV des Bundeslandes möglich, fragt sich nur wie (technisch)?
Gibt es hier denn schon Erfahrungswerte?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di