Bescheinigung Impfberechtigung durch PIA

  • Guten Tag an das Forum,

    eine vielleicht etwas sehr pingelige Frage: In der PIA-Behandlung rechnen wir eine Quartalspauschale gegenüber der Krankenkasse ab. Jetzt trat die Frage auf, ob und wie eine Impfbescheinigung (Priorisierung) abgerechnet werden kann. Meiner Auffassung nach wäre hier eine Abrechnung gegenüber der KV des Bundeslandes möglich, fragt sich nur wie (technisch)?

    Gibt es hier denn schon Erfahrungswerte?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Guten Tag sei-di,

    auf der KV Hessen Webpräsenz ist das wie folgt geschildert:

    Ärztliche Atteste abrechnen

    Patienten mit hoher oder erhöhter Priorität (Priorisierungsstufen zwei und drei) für die Corona-Schutzimpfung haben gemäß CoronaImpfV einen Anspruch auf ein ärztliches Attest. Ärzte stellen dieses, wenn der Patient den Wunsch danach äußert, aus und erhalten dafür pauschal fünf Euro. Patienten müssen nicht extra zu ihrem Hausarzt gehen, um sich das Attest ausstellen zu lassen. Sofern der Patient aufgrund früherer Behandlung dem Arzt unmittelbar persönlich bekannt ist, kann er das ärztliche Attest auch telefonisch anfordern. Die Praxis schickt es dann per Post zu. Arztpraxen erhalten dafür 90 Cent.

    PSEUDO-GOP LEISTUNGSINHALT KURZBESCHREIBUNG VERGÜTUNG
    88320 Zeugnisausstellung Ärztliches Attest ausstellen im Kontext der CoronaImpfV 5 Euro

    88321 Portopauschale Portopauschale im Kontext der CoronaImpfV für postalischen Versand 90 Cent

    Wir haben bisher auch noch keine Lösung gefunden um dies abzurechnen.

    Viele Grüße PK

  • Guten Tag an das Forum,

    eine vielleicht etwas sehr pingelige Frage: In der PIA-Behandlung rechnen wir eine Quartalspauschale gegenüber der Krankenkasse ab. Jetzt trat die Frage auf, ob und wie eine Impfbescheinigung (Priorisierung) abgerechnet werden kann. Meiner Auffassung nach wäre hier eine Abrechnung gegenüber der KV des Bundeslandes möglich, fragt sich nur wie (technisch)?

    Gibt es hier denn schon Erfahrungswerte?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Guten Tag,

    dazu bräuchten Sie eine Zulassung ( Ermächtigung ) - dann können Sie mit der KV abrechnen. Pia rechnen sie doch mit der Krankenkasse ab ?

    Ansonsten bliebe Ihnen ggf. nur Privatrechnung über 5,00 € an den Patient. ( dies sehe aber kritisch )

    Haben Sie eine Institutsermächtigung ? dann ginge es ggf. hierüber über die KV

    R.E.