Mindestmengenregelungen - Anpassung der Prognosemeldungen

  • Foristen,

    mehr oder weniger durch Zufall bin ich darauf aufmerksam geworden, dass sich die Ermittlung der Prognose-Zahlen ab 15.4. geändert hat.

    Die Änderung der Richtlinie des GBA und die Spezifizierung des Datensatzformates durch das IQTIG sind hier verlinkt; nach einer Kurzumfrage unter den mir bekannten Med-Controllern scheint mir, dass das nicht allen bekannt ist.

    Da die Lieferung der Prognosedaten bis 7.8. erfolgen muss (Samstag), mag das von Interesse sein.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    zumindest 3M (QS-Med Suite) und Saatmann (QS-Monitor) bieten Schulungen zu Ihren dafür zu nutzenden Werkzeugen an...

    Weitere Hersteller werden hier gerne entgegengenommen...

    Und ja, auch ich habe den Eindruck, dass noch lange nicht alle realisiert haben, dass man da nicht mehr eine selbstausgewertete Tabelle per Mail oder Post schicken darf...

    LG, J.Helling

  • Hallo,

    dafür soll es die kostenpflichtige Lizenz QMMR geben.

    Die Mindestmengen sind nicht im gesetzlichen Gesamt-Komplettpaket der Qualitätssicherung QSOM (QDOK) enthalten und muss als separates Modul erworben werden.

    · Die Mindestmengen sind Modulbestandteil im integrierten ORBIS System und Modulbestandteil der Qualitätsdokumentation QSOM

    · Direkter Aufruf der Mindestmengen über die Qualitätsdokumentation QSOM

    · Zur Ablaufunterstützung steht eine Übersichtsliste der erstellten Mindestmengen zur Verfügung

    · Automatische Exportverschlüsselung unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Datenannahmestellen

    Verwendungskriterien

    Das Produkt ist ausschließlich gedacht für die Erstellung der Mindestmengen in Krankenhäusern. Die Mindestmengenstatistik kann in der aktuell gültigen Version generiert, dokumentiert und exportiert werden.

    Mehr habe ich auch nicht zu dem Thema

    S. Lindenau

  • Guten Tag,

    wir haben das Modul unseres Herstellers erworben. Kostet natürlich. Und Lizenzgebühren obendrauf. Die Kosten kann man dann vom Deckungsbeitrag der betroffenen Leistungen (falls der noch existent ist) abziehen.

    Danke, oh IQTIG, danke, GBA, danke all Ihr Kassen, danke BMG für die Ordnung dieses nachgerade anarchischen Vorgangs der Meldung.

    Gruß

    merguet