Wo finde ich die Quoten

  • Guten Tag zusammen,

    offizielle Frist für die Veröffentlichtung der Daten des 1. Quartals 2021 ist der 31.05.2021:

    "Die ermittelten Daten werden am letzten Tag des zweiten Monats nach Ende des betrachteten Quartals veröffentlicht."

    Ein paar Stunden bleiben dem GKV-SV also noch...

    Beste Grüße, M. Klee

  • ...und dieses Mal zusätzlich mit der Anzahl der gemeldeten abgeschlossenen MD-Prüfungen sowie der Anzahl der Prüfungen ohne Minderung des Abrechnungsbetrages.

    Das ist schon mal ein erster kleiner Schritt zu mehr Transparenz. Ohne dass es hier aber wie bei den Schlussrechnungen eine Aufschlüsselung von Meldungen der einzelnen Kassen gibt, kann man aber weiterhin die regelmässig falschen Zahlen nicht wirklich nachvollziehen...:rolleyes:.

    Wir haben jedenfalls regelmässig Fälle, bei denen die Kassen der GKV stumpf die zuerst übersendeten Schlüssel meldet, selbst wenn diese offensichtlich falsch sind und später korrigiert werden. Dieser Fehler der Kassen kann eine Klinik später teuer zu stehen kommen...

    Schöne Grüße, Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (30. November 2021 um 13:44) aus folgendem Grund: Grußformel vergessen

  • Guten Morgen,

    die Excel-Datei "Statisitkdaten..." fehlt noch. Die Daten finden sich in den csv-Dateien. In der Tabelle P9911114142, Spalte I stehen die Prüfquoten.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Hallo,

    gibt es eine Idee warum zwar die csv-Dateien veröffentlicht werden, aber die einfach nutzbare Excel Datei nicht.

    Muss ich mir Sorgen machen das unlautere Gründe eine Rolle spielen könnten?

    Und wenn ja, welche?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Moin,

    Frage:

    wir haben für Q2/2022 eine Quote von 5%. Heißt ja -> keine Strafzahlungen.

    Für was gilt das dann?

    Für die Fälle, die in Q2 abgeschlossen werden? (Gibt ja nicht die Möglichkeit das zu schieben, hüstel...)[Nachtrag: wie wir es ja mit einigen Kassen haben]

    Für die, die in dem Quartal aufgenommen und später geprüft werden?

    Missbrauch sind da Tür und Tor geöffnet.

    Und Rechtsschutz wurde uns auch genommen, da es völlig unerheblich ist, ob wir Widerspruch einlegen und Recht bekommen, oder irgendwann vor Gericht Recht bekommen.........

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    Einmal editiert, zuletzt von papiertiger_2 (2. März 2022 um 15:01)

  • Hallo Papiertiger_2,

    wenn Sie im 2. Quartal 2022 eine MD-Prüfquote von 5 % haben, also im 4. Quartal 2021 eine MD-Erfolgsquote >60% hatten, dann berechnet sich die Anzahl der Prüfanzeigen, die jede einzelne Kasse im gesamten 2. Quartal 2022 einleiten kann aus der Anzahl der Schlussrechnungen Quartal 4 2021 mal 5%, oder habe ich hier etwas nicht richtig verstanden?

    Die Krankenkassen haben 4 Monate nach Rechnungstellung Zeit, eine MD-Prüfung einzuleiten. Auf den Zeitpunkt der Entlassung kommt es da nicht an.

    Ihre Bemerkung mit dem Missbrauch, dem hier Tür und Tor geöffnet wurde, kann ich so nicht nachvollziehen. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern?

    Gruß

    S. Stephan

  • Hallo Papiertieger_2,

    ich glaube, es geht Ihnen um die Frage, auf welche Fälle die Strafzahlungen erhoben werden. Ja, laut BMG (!) betrifft das die Gutachten, die im 2. Quartal abgeschlossen werden, oder präziser gesagt, für die Sie im 2. Quartal die Leistungsentscheidung erhalten. Ja, und da kann auch geschoben werden.

    Bei einer Prüfquote von 5% fallen allerdings keine Strafzahlungen an.

    Die Strafzahlungen sind übrigens, zumindest bei uns, nicht das Wesentliche bei einer Unterschreitung der 60%-Marke. Wesentlicher ist die Erhöhung der Prüfquote von 5% auf 10%.

    Viele Grüße

    M2