Guten Tag an das Forum,
ich habe eine Abrechnungsfrage, bei der ich im Augenblick nicht weiterkomme und den fachlichen Rat benötige: Ein Patient wird mit hochgradigem Verdacht auf Tbc zuverlegt, die Diagnose wird bestätigt und eine Vierfachtherapie eingeleitet. Der MDK prüft diesen Behandlungsfall und stellt fest, dass ab Tag X :" Anhand der Unterlagen ist ab diesem Zeitpunkt eine ausschließliche Isolierung zum Zwecke der Absonderung mit Überwachung der Medikamenteneinnahme ohne Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung nach §39 SGB V erkennbar. Für diese Maßnahmen ist nicht die GKV zuständig sondern diese Maßnahmen sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten."
Im ersten Augenblick wollte ich mit den Vorgaben des §10 Kostenträgerwechsel in der FPV argumentieren, bin mir aber nicht mehr so sicher, da die Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit bei einer stabilen Medikamenteneinstellung ja gerade nicht mehr gesehen worden ist. Allerdings wäre eine Abrechnung gegenüber z. B. dem Gesundheitsamt sehr schwierig da es einfach an anwendbaren Abrechnungsgrundlagen fehlt.
Hat jemand aus dem Forum einen ähnlichen Fall regeln müssen und wie und mit wem ist eine Einigung gelungen??
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di