Anordnung Erhöhter Betreuungsaufwand

  • Guten Morgen in die Runde!

    Mich beschäftigt gerade (mal wieder) das Thema Erhöhter Betreuungsaufwand in der KJP. Es würde mich interessieren, wie man in anderen Häusern die Anordnung sieht.

    - im OPS 9-963 (KJP-Kode) steht: "...Mindestens wöchentliche ärztliche Anordnung und Überprüfung..."

    - im OPS 9-640 (Erwachsenen-Kode) steht: "...Tägliche ärztliche/psychologische Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahme..."

    Wir haben das bisher immer so ausgelegt, dass dort ärztlich steht, also auch ein Arzt anordnen muss. Obwohl uns vom Grundsatz her nicht klar ist, warum ein Psychologe das nicht können soll.

    Nun habe ich aber ein MDK-Gutachten (KJP), in dem der Gutachter schreibt: "...Es muss eine ärztliche/psychologische Anordnung erfolgen...".

    Also dürfen Psychologen doch?! Wie handhaben die anderen das so? Gibt es da Erfahrungen?

    Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

    Gruß

    Tibo

  • Guten Morgen,

    wir halten uns da streng an den Wortlaut. Da im OPS die ärztliche Anordnung gefordert ist, kodieren wir den erhöhten Betreuungsaufwand auch nur bei ärztlicher Anordnung. Unser MDK legt den OPS erfahrungsgemäß auch wortwörtlich aus, lässt uns also keinen Spielraum.

    Im Zuge der aus aus Negativgutachten resultierenden Prüfquoten und ggf. Strafzahlungen kodieren wir hier recht konservativ.

    Viele Grüße

    Dirk

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. So handhaben wir das ja auch. Ich war nur irritiert über diese Auslegung im Gutachten. Aber ob man dann beim Widerspruch oder Klageverfahren ein anderes Gutachten zitieren kann ist ja fraglich. :) Also lieber streng auslegen.

    Gruß