PKV/ KV Erstattung KH Kosten

  • Hallo,

    während eines stationären Krankenhausaufenthaltes wechselte eine Versicherte von der PKV zur KV. Die Klinik hat den Aufenthalt komplett mit der PKV abgerechnet, da die Versicherte am Tag der Aufnahme bei der PKV versichert war. Hat die PKV einen Anspruch darauf, dass wir anteilig, ab Beginn der Versicherung bei uns, die Kosten für den stationären Krankenhausaufenthalt erstatten? Ich kenn das bisher nur, dass gesetzliche Krankenkassen untereinander anteilig die Kosten erstatten. Vielen Dank!

  • Hallo Voyager,

    schauen Sie mal in den Leitfaden der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2021 nach dem KHEntgG und der FPV 2021 auf Seite 99 unter Punkt 11.2:

    11.2 Leistungsabgrenzung bei Versicherungswechsel GKV/PKV

    Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtspositionen haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. eine „Verfahrensabsprache zur Leistungsabgrenzung bei Versicherungswechsel während stationärer Krankenhausbehandlung" in der Fassung vom 16./17.3.2009 vereinbart. Diese Verfahrensabsprache trifft Regelungen analog der „Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel" in der Fassung vom 22.9.2008. Sie ist auf alle Fälle anzuwenden, bei denen die Kran-kenhausaufnahme nach dem 31.12.2008 erfolgt.

    Viele Grüße !