ASS als Ursache von OP Verschiebung

  • Hallo,

    Bei einem Patienten der wegen einer Nebenerkrankung ASS nimmt, soll eine dringliche Operation durchgeführt werden.Trotz abgesetztes ASS sind Blutungszeit bzw Thrombozytenfunktionstest abnormal und die Operation wird um einige Tage verschoben. Der Patient kann aber nicht entlassen werden.
    Meiner Meinung nach kann ich dann die Thrombozytenfunktionsstörung als Nebendiagnose kodieren, fragt sich aber wie.

    D68 , nein sind keine zirkulierende antikoagulanzien
    D69.1 Thrombozyten Defekt Qualitativ ?

    ich würde die letzte Möglichkeit nehmen
    Meinungen ?

    herzlichen Dank
    Eric Wolzak

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Wolzak,

    unter Z92.2 -Dauertherapie (gegenwärtig) mit anderen Arzneimitteln in der Eigenanamnese- findet man als Inklusivum die Azetylsalizylsäure.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selters,
    danke für ihren Antwort, die Z92,2 hatte ich auch gefunden, und würde ich auch nehmen bei "anamnestischen ASS Gebrauch"
    Meinen Sie auch nicht das die andauernde Gerinnungstörung in diesem Fall zu erheblichen veränderten Aufwand führt,die damit nicht ausreichend abgebildet wird. ?

    Danke

    Eric Wolzak

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von e_wolzak:
    Hallo Herr Selters,

    Es waren harte Zeiten, wir konnten uns nur ein "S" leisten, haben es aber zumindest an den Anfang gestellt. ;)

    Zitat

    Original von e_wolzak:
    danke für ihren Antwort, die Z92,2 hatte ich auch gefunden, und würde ich auch nehmen bei "anamnestischen ASS Gebrauch"
    Meinen Sie auch nicht das die andauernde Gerinnungstörung in diesem Fall zu erheblichen veränderten Aufwand führt,die damit nicht ausreichend abgebildet wird. ?

    Doch, ich meine auch, dass dadurch der Aufwand erhöht wird. Die Z92.2 ist aber auch nur dann zu kodieren, wenn die ND-Definition in diesem Sinne erfüllt ist, was bei Ihrem Fall ja gegeben ist.
    Die gewollte Thrombozytenfunktionsstörung durch ASS finde ich bestimmt nicht unter D69.1, hier werden pathologische "Situationen" beschrieben (siehe dort genannte Syndrome).
    Das Problem bezüglich der Z92.2 entsteht ja für Sie nur, weil kein CCL > 0 dahinter steht. Dies ist jedoch nicht ausschlaggebend für die Kodierung, abgesehen davon, dass (noch) keine deutsche CCL-Liste existiert. Man muss aber auch berücksichtigen, dass auch diese Fälle kalkulatorisch berücksichtigt werden (ohne an dieser Stelle auf die Qualität der Kalkulation G-DRG 1.0 einzugehen) und immer nur der "mittlere" Fall vergütet wird.

    Gruß


    --
    D. D. Selter