ventrale Spondylodese und intervertebrale Cages

  • Liebes Forum,

    wir streiten vor dem Sozialgericht um die korrekte Kodierung einer Dekompression-Spondylodese Th5/6 mit ventraler Abstützung mittels Harms Cage über Costotransversektomie rechts (Fall aus dem Jahr 2016:))

    Strittig ist die gleichzeitige Kodierung

    5-83b.70 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule durch intervertebrale Cages, 1 Segment
    plus
    5-836.50 Spondylodese, ventral, 1 Segment

    Im OP-Bericht ist das Vorgehen folgendermaßen beschrieben (Auszug):
    "Von links war eine vollständige Entfernung der BSV nicht möglich, deshalb wurde entschieden, die Bandscheibe von rechts auszuräumung. In gleicher Weise von rechts Foraminotomie, Abtragung der Querfortsatz und Teilabtragung der Rippenkopf Th6 rechts. Darstellung und stückweise sorgfältige Ausräumung des subligamentär liegenden BSV mit dem Tasthacken und Nukleotom. Nun wurde der Anulus fibrosus inzidiert. Ausräumen des Bandscheibenfachs mit dem Nukleotom und scharfem Löffel. Weitere Aufpreizen zwischen den Dornfortsätze und weitere Ausräumung des Bandscheibenfachs bis zur vollständigen Anfrischung der Grund- und Deckplatten. Einsetzen von Pedikelschrauben bei Th5, Th6 und Th7 erst li., dann re., BV-Kontrolle zeigte eine regelrechte Schraubenlage.

    Einbringen von Knochenmaterial in die vordere Hälfte des Bandscheibenfachs. In die dorsale Hälfte des Fachs wurde ein 12er Harms Cage, das mit dem Knochen aus der Dekompression befüllt ist, eingebracht. Nach Wegnahme der Distraktion klemmt sich das Cage fest.

    Einsetzen von 2 Stäben re. und li.. Endfestes Andrehen der Innies bei Th7 und Kompression nur von rechts, um die Skoliose zu Aufrichten. Abschließende BV-Kontrolle mit regelrechtem Implantat Lage." (Anmerkung: zusätzlich wird noch eine dorsale Spondylodese Th 5 - Th7 durchgeführt, die aber nicht strittig ist.)

    Der vom Gericht bestellte Gutachter (ein chirurgischer Kollege) bestreitet, dass der OPS 5-836.50 hier zusätzlich kodiert werden darf und verweist auf den Kollegen Selter und einen Text aus dem Jahr 2018(!), hier seine Argumentation, Zitat aus dem Gutachten:

    In der Mitteilung im DRG-Kommissionsbericht der DWG für das Jahr 2018 von D. D. Seiter heißt es: „Die durch eine Osteosynthese bedingte Fixation von Wirbelsegmenten ist im Kode enthalten, nur eine zusätzlich mit Knochen oder Knochenersatzmaterialien durchgeführte Spondylodese ist gesondert zu kodieren. Hierdurch wird klargestellt, dass eine reine lnstrumentierung/Osteosynthese keine Spondyodese darstellt, sondern hierfür die Anlagerung von Knochen- oder Knochenersatzmaterialen im Bereich der Wirbelsäulengelenke/Wirbelköperzwischenräumen notwendig ist. Dieser Hinweis ist aber bisher unter 5-836 nicht gegeben.

    Die zusätzliche Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten ist gesondert zu kodieren (5-835 ff.)

    Eine Spondylodese liegt nur bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor, nicht bei alleiniger Instrumentierung/Osteosynthese (5-83b ff.)

    Um für die Zukunft uneinheitliche Kodierungen dieser Systeme zu verhindern, wurde die Einführung eines Inkl. vorgeschlagen, analog Inkl. unter 5-83b.7-, dass die Fixierung der Cage (auch als Wirbelkörperersatz) in den Kodes 5-837.0- beinhaltet ist. Zudem wurde vorgeschlagen, dass der Hinweis zur Kodierung einer Osteosynthese mit „zusätzlich" unter 5-837 ergänzt wird, um klar zu stellen, dass nur eine weitere, hiervon unabhängige Osteosynthese zusätzlich zu kodieren ist."

    Somit sind die im Webgrouper aufgeführten OPS-Schlüssel zur Bestimmung der abzurechnenden DRG festgehalten worden. Ein ventraler Zugang zur Wirbelsäule ist nicht dokumentiert, er hat nicht stattgehabt, sodass der 0PS 5-836.50 nicht zu kodieren ist.
    Zitat Ende.

    Ich bin der Meinung, dass die im DRG-Kommissionsbericht der DWG gemachten Vorschläge in dem hier vorgestellten Fall der Kodierung einer ventralen Spondylodese nicht entgegenstehen ("Einbringen von Knochenmaterial in die vordere Hälfte des Bandscheibenfachs. In die dorsale Hälfte des Fachs wurde ein 12er Harms Cage, das mit dem Knochen aus der Dekompression befüllt ist, eingebracht")- bin aber zugegebenermaßen verunsichert.

    Bin gespannt auf Ihre Einschätzungen.

    Viele Grüße aus Stolberg!

    Jörg Frings

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    der Hinweis wurde von mir damals formuliert, damit bei ALLEINIGER "Osteosynthese/Instrumentierung" (5-83b) eben keiner mehr die "Spondylodese" kodiert. Das wurde gerne gemacht, weil im WS-chirurgischen Sprachgebrauch auch vereinzelt für eine Instrumentierung der Begriff "Spondylodese" verwendet wird. Dies ist aber eben inhaltlich nicht korrekt.

    Der Satz

    "Hierdurch wird klargestellt, dass eine reine Instrumentierung/Osteosynthese keine Spondylodese darstellt, sondern hierfür die Anlagerung von Knochen- oder Knochenersatzmaterialen im Bereich der Wirbelsäulengelenke/Wirbelköperzwischenräumen notwendig ist."

    sagt genau das.

    Es ist total simpel:

    Cage alleine = Instrumentierung = 5-83b.70

    Einbringung von (nur) Knochenmaterial in das ausgeräumte Bandscheibenfach = ventrale Spondylodese = 5-836.50

    Cage und Einbringung von Knochenmaterial in das ausgeräumte Bandscheibenfach (inkl. Cagebefüllung) = Instrumentierung und ventrale Spondylodese = 5-83b.70 und 5-836.50

    Wie man das anders sehen kann, ist mir unverständlich.

    D. D. Selter

    Leiter DRG-Kommission DWG (neu DRG–Kommission Gemeinsames Referat Wirbelsäule)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag Herr Kollege Selter,

    danke dass sie sich die Zeit für die sehr klare und transparente Antwort genommen haben.

    Ist auch für mich als fachfremder Anästhesist einleuchtend.

    Ich werde hier im Forum berichten, wie der Fall weiter verlaufen ist.

    Nochmals danke und eine gute Woche!

    Viele Grüße aus Stolberg!

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

  • Liebes Forum,

    wie verhält es sich wenn lediglich der Cage mit Spongiosa befüll wurde? Die Befüllung eines Cages mit Spongiosa ist wohl die Regel, erfolgt jedoch nicht immer. Kann man dies auch als ventrale Spondylodese kodieren?

    Ich bedanke mich vorab

    Liebe Grüße