Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation - OPS 8-552 - Gruppentherapie

  • Liebes Forum,

    wir wollen in unserer Neurologischen Frührehabilitation durch die Ergotherapie eine Gruppentherapie anbieten.

    Im Rahmen des OPS 8-552 müssen pro Tag durchschnittlich 300 Minuten erfasst werden. Dabei dürfen gemäß OPS bei mehreren Therapeuten die Minuten addiert / multipliziert werden. Wenn wir jetzt beispielsweise durch einen Ergotherapeuten über 60 Minuten 3 Patienten (z.B. gemeinschaftliches Esstraining o.ä.) therapieren, darf dann rein vom OPS jeder Patient mit 60 Minuten oder allein anteilig mit 20 Minuten erfasst werden??

    Eine genaue Definition, wie z.B. in den Psych-OPS ist bedauerlicherweise nicht angegeben. Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte, Stellungnahmen oder gar Gutachten?

    Natürlich führen 60 Minuten je Patient bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) dann auch zu einer dreifachen Leistungserfassung bei dem einen Therapeuten. Wie sollte sonst berechnet werden?


    Für Informationen bedanke ich mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    ochpowi

  • Hallo ochpowi,

    wir sind ein Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabiltation mit angeschlossener neurologischer Rehabiltationseinrichtung.

    Aufgrund dieses Profils rechnen wir nicht nach DRG sondern als VBE ab. Unsere Leistungen werden durch Budgetvereinbarungen mittels Tagessätze mit den Kostenträgern vereinbart. In diesen ist u.a. vereinbart die Kriterien des OPS 8-552 zu erfüllen.

    Entsprechend der „Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C“ der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) werden Patienten der Phase B in unserem Fachkrankenhaus aufgenommen. Mit dem Wechsel in die Phase C werden die Patienten in die angeschlossene Rehabilitationseinrichtung bzw. in nachsorgende Einrichtungen verlegt.

    Der Download ist hier möglich: https://www.bar-frankfurt.de/service/publik…produkt/35.html

    Zusammengefasst ist bei Patienten der Phase B die Akutbehandlung (Phase A) abgeschlossen. Es ist aber weiterhin eine intensivmedinizinische Behandlungsmöglichkeit vorzuhalten. In diesem Stadium der Phase B besteht somit eine absolute stationäre Behandlungsnotwendigkeit. Die Patienten sind in der Phase B nicht Gruppentherapiefähig.

    Ab dem Zeitpunkt der Gruppentherapiefähigkeit erreichen die Patienten i.d.R. einen Barthel-Index >=30 und sind in der Phase C eingruppiert.

    In dieser Phase ist der Patient weiterhin vermehrt pflegebedürftig. Hier ist aber die stationäre Behandlungsnotwendigkeit ein großes Thema. Formell können alle notwendigen (ärztlichen und pflegerischen) Maßnahmen durch nachsorgenden Einrichtungen erbracht werden.

    Die Kassen und der MD sind da sehr hinterher und versuchen die Zeiten der Phase C zu streichen.

    Zu Deiner Frage.

    Wenn die definierte Zeit pro TE 60 min. beträgt kann der einzelne Patient in der Gruppentherapie nie die volle, für ihn notwendige Therapie erhalten die er in 60 min. Einzeltherapie bekommen würde. Somit muss die Zeit der TE durch die Anzahl der beteiligten Patienten dividiert werden.

    Anders sieht es aus, wenn 2 oder mehr Therapeuten bzw. Pflegende mit dem Patienten „üben“. Hier erhält der Patient die doppelt notwendige Aufmerksamkeit bei der Beübung und deshalb kann die Zeit je Mitarbeiter gewertet werden.

    Es würde mich interessieren unter welchen Voraussetzungen die Gruppentherapie und somit die Phase C als stationäre Behandlung von den Kostenträgern akzeptiert wird oder ob, wie bei uns, ab Phase C die stationäre Behandlungsnotwendigkeit abgelehnt wird.


    Ich habe aber auch eine Frage.

    Die Strukturmerkmale fordern das „Vorhandensein von auf dem Gebiet der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation besonders geschultem Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege“.

    Welche besondere Schulung absolvieren bei Euch die Pflegenden?

    Bisher wurde die Ausbildung in der Einrichtung und die Berufserfahrung akzeptiert. So ähnlich sieht es auch die DGNR.

    In Zeiten der Strukturprüfungen kann das ggf. nicht mehr ausreichen. Im MD-Begutachtungsleitfaden steht dazu nichts. Das heißt aber nicht, dass es keine Forderungen gibt.

    Viele Grüße LuLo

  • Somit muss die Zeit der TE durch die Anzahl der beteiligten Patienten dividiert werden.

    Hallo,

    gibt es dazu eine verbindliche Aussage.

    Für den Bereich der therapeutischen Pflege könnte ich da gedanklich mitgehen, bei den anderen Therapiebereichen könnte ich dies aber nicht unbedingt. Zum Beispiel in der psychologischen Gruppentherapie ist grade die Interaktion mit den anderen Gruppenteilnehmern wichtig und Bestandteil des therapeutischen Settings. Könnte mir dies auch bei anderen Therapieformen vorstellen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)