Liebe Mitstreiter,
gilt die Entscheidung des Schlichtungsausschusses für die KDE 17 nur für die ICD U80.00! oder ist diese Entscheidung auch auf andere U80.- bis U85.- Kodes übertragbar? Ganz konkret geht es um die U81.23! die der MDK nicht akzeptieren möchte. Wir haben den Keimnachweis als Befund der Mikrobiologie und als Antibiogram durch intraoperativen Abstrich. Die Aufnahme erfolgte zum Ausbau eines Neurostimulators bei V.a. Keimbefall/Infekt ausgelöst durch Infektion bei einliegender Knie-TEP mit Prothesenwechsel und unklarer Infekt-Genese.
Vielen Dank und beste Grüße
hempelchen