Guten Tag zusammen,
folgender Fall: Patient mit Schulterluxation mit SLAP Läsion und Hill-Sachs-Läsion.
Im ersten Schritt geschlossene Reposition, im zweiten Schritt Refixation des Labrums mittels zweier Fadenanker.
Ein ausgedehnter Hill-Sachs-Defekt wurde im komventionellen Rö-Bild gesehen und in den nachfolgenden CT und MRT bestätigt. Im CT bspw. „Große Hill-Sachs-Impression am dorsokranielen Humeruskopf über eine kraniokaudale Länge von 2,5 cm, Breite bis 2 cm und Tiefe von 1 cm“. Eine explizite operative Behandlung der Hill-Sachs-Impression erfolgte nicht.
Ist in dieser Konstellation die Kodierrichtlinie 1903 (Abschnitt „Luxationsfraktur“) überhaupt anwendbar? In diesem Fall wäre Fraktur die Hauptdiagnose und Luxation die Nebendiagnose.
Wenn nicht – ist aus Ihrer Sicht die Kodierung einer Humeruskopffraktur als Nebendiagnose in diesem Fall berechtigt (diagnostischer Aufwand)?
Für Ihre Meinungen bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
P.S. Ich habe diesen Thread gelesen, hier ging es aber um die Bankart-Fraktur.