OPS bei Fallzusammenführung

  • Hallo zusammen,

    wir arbeiten mit Medico. Das System bemängelt bei einer Fallzusammenführung, dass innerhalb einer Woche zweimal ein OPS-Code für den Behandlungskomplex eingegeben wurde bzw. mehrfach ein Code für Therapieeinheiten vergeben wurde. Diese seien zusammen zu zählen, was ja auch stimmt.

    In einem Fall wurde der Patient am selben Tag entlassen und wiederaufgenommen. In einem anderen Fall lagen dazwischen drei oder vier Tage. Die nachgeordnete Abrechnungsabteilung schlug mit vor, jeweils einen Code zu löschen, damit das System den Fall zur Abrechnung freigibt.

    Das wäre doch nicht korrekt oder?

    Ich behaupte, jeder Fall ist für sich korrekt kodiert und wenn das System mit der Fallzusammenführung nicht zurechtkommt, ist das nicht mein Problem. Oder habe ich einen Denkfehler? 🤔

    Danke für die Unterstützung.

    Viele Grüße

    Lennart

  • Hallo,

    auch unser System kommt mit den Fallzusammenfassungen nicht gut zurecht. Oft ist manuelle Nacharbeit erforderlich. Und da z.B. die TE-Codes automatisch generiert werden, darf man die nicht einfach zusammenrechnen und neu kodieren. Tatsächlich ist die Notlösung oft, doppelte Codes zu löschen. Da ist man Sklave der unfähigen Software-Anbieter...

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    die mehrfache Kodierung von Kodes wie z.B. 9-649.x an einem Tag ist nach den Kodierrichtlinien (PP005g) zwingend. Viele Krankenkassen bemängeln diesen Fehler immer mal wieder, lassen sich aber nach o.g. Begründung besänftigen.

    Manchmal landen solche Fälle bei der Krankenkasse auch in einer Fehler-PEPP, bei uns in der Software allerdings nicht. In solchen Fällen bleibt uns nur noch die manuelle "nicht Berücksichtigung" eines OPS-Kodes für den gleichen Tag übrig.


    Viele Grüße

    PK

  • Wieso sich aus der PP005g eine mehrfache Kodierung von TE-Kodes am gleichen Tag ergibt kann ich noch nicht ganz nachvollziehen - die unterschiedlichen Aufenthalte werden doch formal als ein einziger Fall behandelt und als Bezugsdatum gilt der erste Tag der vom Kode bestimmten Periode und ist einmal pro Woche anzugeben. Durch Entlassung und Wiederaufnahme am gleichen Tag wird die Behandlungswoche daher nicht unterbrochen. Erst wenn mehr als ein Tag zwischen Entlassung und Aufnahme liegt, gibt es dann auch ein neues Bezugsdatum.

    Unser KIS (Avedis) führt entsprechend die Fälle und damit auch die TEs automatisch zusammen, eine weitere manuelle Nachbearbeitung ist nicht nötig - hier müsste ja evtl. auch der verbleibende Kode angepasst werden, damit keine TEs verlorengehen.

    Schöne Grüße, Anyway