amb OP und gleichzeitig stationär in der PSY

  • Guten Morgen,

    Pat liegt stationär in der Psychiatrie und muss kurzfristig operiert werden (OP aus Katalog amb OP 115B), kann man das gleichzeitig abrechnen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    AB

  • Guten Tag AB,

    das eine schließt meiner Meinung nach das andere aus. Sofern der Patient vollstationär behandelt wird, darf/kann es daneben keine andere Behandlungsform geben, jedenfalls keine, die in eine Direktabrechnung mündet. Sie können die AOP als Verbringung laufen lassen, wird aber entgeltlich nicht bewertet werden. Allein eine Fallsplittung oder Beurlaubung ist in meinen Augen denkbar, ob der Kostenträger das dann klaglos akzeptiert, kann nur eine vorherige Abstimmung zeigen. Bei einer teilstationären Behandlung würde ich dies um Längen entspannter sehen...

    MfG stei-di

  • Ggf. kann man das Gespräch mit dem Kostenträger suchen. Es sollen ja nicht alle KK auf den Ohren sitzen. Ansonsten wie stei-di schon sagt Verbringung aber wie in der Psychiatrie einen somatischen Eingriff platzieren? :/

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling