Postoperative Wundinfektion / -dehiszenz

  • ich möchte gerne einen Sachverhalt in Stichpunkten schildern:


    1.Fall=> Liquorfistel => bei Z.n. Dekompression L1/2 mit zwei Revisionen bei Wundinfekt und Liquorleck (4 Monate zuvor, in einem anderen Krankenhaus)

    Aktuell wurde bei uns eine Wundrevision durchgeführt


    2.Fall=>nach 9 Tagen erneute Aufnahme => Wunddehiszenz und tiefer Wundinfekt


    Kodierung 2.Fall wird vom MD beanstandet=> Hauptdiagnose T81.4; als Nebendiagnose T81-4 + B95.6 und T81.3 wurden von uns kodiert;

    MD schreibt=> korrekte Hauptdiagnose G06.1;(tief entnommene Proben erbrachten den Nachweis eines extraduralen Abzesses mit Staph.aureus.Die Kodierung der HD ist daher organspezifisch in die G06.1 zu ändern. Optional mit ND y84.9!

    T81.4 wird gestrichen, da es mit der G06.1 spezifischer abgebildet ist;die T81.3 wird gestrichen, da eine aseptische Wunddehiszenz nicht vorlag und ein Aufwand zur Therapie einer aseptischen Wunddehiszenz nicht dargestellt ist

    Nachverfahren vom uns=>mit der HD-Änderung sind wir konform gegangen, da diese spezifischer ist. Der Streichung von T 81.4 und T 81.3 haben wir widersprochen.


    MD=> nach erneuter Prüfung bleibt der MD bei seiner Aussage.


    Wie sehen Sie den Fall?


    Ebenso stoßen wir uns an der Aussage=> da eine aseptische Wunddehiszenz nicht vorlag=> unter T 81.3 wird lediglich eine Wunddehiszenz beschrieben, und nicht aseptisch/septisch; ebenso muss eine Infektion nicht zwingend mit einer Dehiszenz einhergehen,oder?

  • Hallo Ette,

    Wenn Sie zurecht den Kode G06.1 als spezifischer ansehen, muss T81.4 gestrichen werden, denn dann ist die Infektion anderenorts klassifiziert. T81.4 kann nicht zusätzlich für den selben Sachverhalt kodiert werden (s. DKR D012 und D015 sowie diverse SG Urteile).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Admin 7. Juli 2021 um 10:42

    Hat den Titel des Themas von „Postoperative Wundinfektion /,-dehiszenz“ zu „Postoperative Wundinfektion / -dehiszenz“ geändert.
  • Hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank, für die Rückmeldung.

    Wie ist der Sachverhalt mit dem ICD T81.3? Hier sehen wir absolut die Berechtigung, diesen zu kodieren.

    Liebe Grüße Ette