Bonebridge - Audioprozessor

  • Guten Tag,

    bei der Implantation einer sogenannten Bonebridge (Knochenleitsystem) wird von einem Krankenhaus regelhaft die DRG D23Z abgerechnet. Diese beinhaltet die OP-Kosten und das Implantat, was in den Schädel gesetzt wird.

    Nach Abheilung der Wunde wird von einem Hörgeräteakustiker der Audioprozessor angelegt.

    Ist dieser Prozessor bereits mit den Kosten für die DRG abgegolten oder wird hier vom Akustiker eine neue Rechnung für die Krankenkasse für das Gerät und die Erstanpassung fällig?

    Danke

  • Hallo Fachberater,

    Um die Frage beantworten zu können wäre es hilfreich, noch die OPS zur Operation zu nennen.

    Ist der Hörgeräteakustiker bei der implantierenden Klinik angestellt oder selbstständig ( ambulant) tätig? Ich vermute mal letzteres und damit dürften die beiden Abrechnungen formal nichts miteinander zu tun haben- solange der jeweilige Leistungsinhalt erfüllt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich im den OPS 5-209.e4. Einführund eines aktiven mechanischen Hörimplantates an den Knochen.

    Genau, bei dem Hörgeräteakustiker handelt es sich um einen klinikunabhängigen, ambulant tätigen.

    Die Frage war, ob die Klinik nach der OP auch den Audioprozessor dem Patienten überreicht und dieser damit dann zum Akustiker geht, da der Prozessor über die DRG-Abrechnung abgegolten ist. Oder ob der Akustiker einen Audioprozessor zur Verfügung stellt und diesen separat abrechnen darf.

  • Hallo,

    Da die Frage aus klassifikatorischer Sicht für mich nicht eindeutig zu klären ist, kann ich sie Ihnen leider nicht beantworten. Bei dem Begriff „aktives Implantat“ könnte auch ein funktionsfähiges Implantat gemeint sein, wozu dann ja wahrscheinlich der Prozessor gehört, aber das müsste ein HNO-Kollege beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier