STÄB Mindestmerkmale

  • Hallo zusammen,

    der OPS gibt für STÄB (9-701) als Mindestmerkmal vor:

    Ein mobiles multiprof. Team bestehend aus Facharzt, Pflege und einer weiteren Qualifikation.

    Dann aber auch: "Vorhandensein" von Ärzten, Psychologen, Pflege und Spezialtherapeuten.

    Nach meinem Verständnis ist die zweite Anforderung umfassender (z.B. Psychologen zwingend vorhanden).

    Wie ist das zu verstehen (z.B. beim Thema "Strukturprüfung")?

    Die "Strukturmerkmal-Bewertung" Nr.43 fordert sogar, dass mind. 2 Personen pro Qualifikation vorhanden sein müssen.

    Also 2 Psychologen für STÄB?

    verwirrt....

    NV

  • Guten Morgen NV,

    zunächst einmal ist es m.E. wichtig, dass wir sehr genau zwischen den sog. "Strukturmerkmalen" und den "Mindestmerkmalen" nach dem OPS unterscheiden. Denn die "Regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V" durch den MD zielen ja nur auf die Struktur- und eben nicht auf die Mindestmerkmale.

    Beim Kode 9-701 handelt es sich bei den Merkmalen

    • Mobiles multiprofessionelles Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter einer weiteren Berufsgruppe (z.B. Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie) oder Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeut, Physiotherapeut, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Logopäde, Kreativtherapeut))
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger)
    • Erreichbarkeit mindestens eines Mitglieds des Behandlungsteams werktags im Rahmen des üblichen Tagesdienstes (Rufbereitschaft). Darüber hinaus jederzeitige, 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche, ärztliche Eingriffsmöglichkeit
    • Möglichkeit zur umgehenden vollstationären Aufnahme bei kurzfristiger Zustandsverschlechterung

    um Strukturmerkmale, nicht (wie Sie fälschlicherweise geschrieben haben) um Mindestmerkmale.

    Im Begutachtungsleitfaden des MD (Stand: 14.06.2021) finden Sie den Kode einzig in der "Bewertung zu OPS-Strukturmerkmal (OPS-SMB) Nr.: 39", in der der Begriff "werktags" erörtert wird.

    Darüberhinaus gelten die sog. "allgemeinen Strukturmerkmalbewertungen" Nr. 24, Nr. 29 und Nr. 43.

    Insbesondere die letzte allgemeine Strukturmerkmalbewertungen Nr. 43 dürfte Ihre Frage (soweit wie möglich) beantworten:

    "Problem / Fragestellung:

    Wie viele ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter muss ein Krankenhaus für im OPS-Katalog geforderte Therapiebereiche/Funktionen/Verfahren vorhalten?

    Ergebnis:

    Das Vorhalten eines Therapiebereiches und die Gewährleistung einer Funktion oder eines Verfahrens kann adäquat nur durch mindestens zwei Personen sichergestellt werden. Das Vorhalten von nur einer entsprechend qualifizierten Person ist nicht ausreichend. Dies wird in den Dienstplänen und/oder durch Nachweise, dass mindestens zwei Personen gleicher oder vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen, nachvollziehbar.

    Begründung:

    Die im OPS-Katalog geforderten Therapiebereiche/Funktionen/Verfahren müssen durch mindestens zwei ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter besetzt werden, um auch in Krankheitszeiten oder bei geplanten Abwesenheiten wie z. B. Urlaub oder Fortbildung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten."

    ABER:

    Beachten Sie bitte, dass der (angeblich unparteiische ;)) MD hier seine eigenen BGL für seine Mitarbeiter*innen definiert. Niemand gibt ihm die Deutungshoheit! Da der jeweilige MD hier erstmals als Behörde eigene Bescheide erlässt, stehen Ihrem Haus natürlich Rechtsmittel zur Verfügung, gegen einen evtl. negativen Bescheid für den OPS-Kode (denn die gibt es ja pro beantragten OPS-Kode!) vorzugehen. Zunächst ist Widerspruch einzulegen, woraufhin der MD durch einen Zweigutachter den Sachverhalt prüft. Ein Gericht wird letztendlich über eine Klage entscheiden, ob die Deutung des MD's überhaupt verhältnismäßig ist, insbesondere wenn das laut MD angeblich erfordeliche Personal von den Krankenkassen überhaupt nicht gegenfinanziert wird!

    TIPP:

    Der MD Westfalen-Lippe hat mal eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, wie er sich die "Personalaufstellung je OPS-Kode" vorstellt.


    MfG

    ck-pku

  • Hallo NV,

    also, entschuldigen brauchen Sie sich nun wirklich nicht! Kann ja jedem mal passieren.

    Ich habe das nur betont, weil mir häufiger das Missverständnis begegnet, dass die StrOPS auch die Prüfung von Mindestmerkmalen umfasst.

    MfG

    ck-pku

  • Hallo,

    ich möchte dieses Thema nochmal hervorholen.

    Wir kämpfen aufgrund einer Nachforderung des MD im Rahmen der StrOPS mit der anfänglich beschriebenen Fragestellung:

    Unter den Strukturmerkmalen (OPS 9-701) wird einmal gefordert:

    - Ein mobiles multiprof. Team bestehend aus Facharzt, Pflege und einer weiteren Qualifikation.

    Dann aber auch:

    - "Vorhandensein" von Ärzten, Psychologen, Pflege und Spezialtherapeuten.

    Wäre danach z.B. eine Psychologin zwingend nachzuweisen oder nicht?

    Viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (20. Oktober 2021 um 12:51)

  • Gibt es bei anderen Häusern schon die Forderung des MD, dass die ärztliche Eingriffsmöglichkeit 24/7 VOR ORT gefordert wird?

    Hallo,

    auch wenn dies bis jetzt bei uns kein Thema war, so sehe ich mit der neuen SMB (54) eine ganz klare Richtung.

    Ich frage mich dann aber, warum sollten Krhs. diese Leistungen dann noch anbieten.