Eltern-Kind-Behandlung 9-643 / Kind krank / Kostenträger

  • Hallo zusammen,

    wenn im Rahmen einer Eltern-Kind-Behandlung (OPS 9-643) das mit aufgenommene Kind erkrankt und ärztliche Hilfe benötigt:

    wird das mit der KV abgerechnet, so als wäre das Kind "von zuhause" gekommen

    oder muss das behandelnde Krankenhaus die Kosten tragen, so wie bei stationären Patienten?

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    sofern es sich während einer Krankenhausbehandlung ereignet, würde ich auf §2 Abs2. Satz 2 KHEntgG verweisen: "... die vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter...". Damit ist dies unter der Begrifflichkeit allgemeine Krankenhausleistungen miterfasst. Ansonsten wäre der Behandlungslevel entscheidend für die weitere Bewertung.

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für den Hinweis auf das KHEntgG. Das gilt für Patienten des Krankenhauses.

    Leider ist scheinbar ungeregelt, als was die bei der "Eltern-Kind-Behandlung" mit aufgenommenen Kinder (die keine Patienten sind)

    anzusehen sind...

    Viele Grüße - NV