Hallo Forum,
ich habe ein Abrechnungsproblem bzgl. eines ZE2021-138. Der Schwellenwert liegt bekanntlich bei 2.500 EUR. Eine Vereinbarung 2021 gibt es noch nicht, aber die meisten Krankenkassen haben in der Vergangenheit den "individuell" angesetzten Preis (der Lieferapotheke) akzeptiert und gezahlt.
Es handelt sich um 12g verabreichtes Fibrinogenkonzentrat / OPS 8-810.jd / ICD D68.9 + U69.12!
Nun hat eine der größeren Krankenkassen die Zahlung abgelehnt mit der Begründung "Das abgerechnete Zusatzentgelt (ZE2021-138) entspricht nicht der Vereinbarung".
Da die Rechnung weit höher ausfällt als das besagte Zusatzentgelt, habe ich kurzerhand den Platzhalter in Höhe von 600 EUR angesetzt.
Nun erscheint die Ablehnung "Aufgrund der übermittelten ICD/OPS ist die Abrechnung ZE nicht plausibel. Da es sich bei dem ZE2021-138 um einen Schwellenwert handelt, können auch die 600,00 EUR nicht abgerechnet werden."
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz ...
Gibt es da ähnliche Erfahrungen bzw. eine Lösung?
Die KGNW ist mir noch eine Antwort schuldig, hatten aber auf Anhieb auch keine Lösung parat.
Gruß
Gero