ZE2021-138 abgelehnt

  • Nach unserer Ansicht gilt die Fußnote zum Zusatzentgelt nur, wenn auch ein Zusatzentgelt verhandelt worden ist. Der Schwellenwert kann im Falle einer fehlenden Vereinbarung ja nie erreicht werden.

    Hallo K_B

    der Schwellenwert wird ermittelt, indem Sie die Menge des gegebenen Fibrinogen mit dem Preis (ggf. Einkaufpreis der Apotheke) multiplizieren. Dann wird geschaut, sind das mehr als € 2500,- oder halt weniger. Und dann erst kann es bei Erreichen des Schwellenwertes von € 2500,- abgerechnet werden, hier in dem genannten Beispiel halt "nur" mit € 600,-

    §5 (2) der FPV sagt doch nur aus, dass es einen Festbetrag von € 600,- gibt, sofern ein Entgelt nicht/noch nie vereinbart wurde. Das hebelt aber nicht die Fußnoten zu der Anlage 4/6 aus

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Cyre,

    aus welchem Bundesland kommst du? In Hessen hat die Krankenhausgesellschaft für alle Bedarfskrankenhäuser die Bluterentgelte vereinbart. Nicht, dass es doch eine Vereinbarung gibt.

    Vor Blutern kann sich doch sicherlich kein Bedarfskrankenhaus retten. Ich würde das in der nächsten Budgetvereinbarung auf jeden Fall mit einbringen.

  • Hallo Herr Buettner,

    ich arbeite in einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in Sachsen als Klinische Kodierfachkraft. Auf die Budgetverhandlungen habe ich keinen Einfluss.

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre