Nach unserer Ansicht gilt die Fußnote zum Zusatzentgelt nur, wenn auch ein Zusatzentgelt verhandelt worden ist. Der Schwellenwert kann im Falle einer fehlenden Vereinbarung ja nie erreicht werden.
Hallo K_B
der Schwellenwert wird ermittelt, indem Sie die Menge des gegebenen Fibrinogen mit dem Preis (ggf. Einkaufpreis der Apotheke) multiplizieren. Dann wird geschaut, sind das mehr als € 2500,- oder halt weniger. Und dann erst kann es bei Erreichen des Schwellenwertes von € 2500,- abgerechnet werden, hier in dem genannten Beispiel halt "nur" mit € 600,-
§5 (2) der FPV sagt doch nur aus, dass es einen Festbetrag von € 600,- gibt, sofern ein Entgelt nicht/noch nie vereinbart wurde. Das hebelt aber nicht die Fußnoten zu der Anlage 4/6 aus
Gruß
zakspeed