Hallo allerseits,
uns erreichen in diesem Jahr zum wiederholten Male falsche MDK02-Mitteilungen der Kassen. Es kommt z.B. zu Streichungen/Änderungen, die aber nicht zu einer Rechnungsminderung führen. Laut 15. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 17.04.2018 darf eine MDK02-Meldung nur erfolgen, wenn eine leistungsrechtliche Entscheidung eine Beanstandung der Rechung mit Minderung des Abrechnungsbetrages als Ergebnis hat.
Die Vergangenheit zeigt, dass selbst nach einer Korrektur durch die Krankenkasse dann diese falsche, aber ältere KAIN-Meldung vermutlich im Rahmen der Quartalsstatisitik zur Berechnung der Prüfquote an die GKV übermittelt wird - jedenfalls haben wir recht eindeutig zu interpretierende Differenzen unserer Daten und der GKV-Daten feststellen müssen. Da diese Falschmeldungen Auswirkungen auf die Prüfquote und ggfs. Strafzahlungen zur Folge haben können würde es mich brennend interessieren, ob solche "Phänomene" auch in anderen Häusern auftauchen und wie damit umgegangen wird.
Vielen Dank im Voraus für entsprechende Rückmeldungen.
Schöne Grüße, Anyway