8-982 Inhalt der Patientengespräche

  • Liebe Mitstreiter und Experten,

    Mindestmerkmal des OPS 8-982.X ist u.a. das Merkmal "Gespräche".

    In einem Fall hat der MDK die Kodierung abgelehnt, weil aus den Unterlagen keine tiefergehende Beschreibung des Inhalts der Gespräche hervorging.

    Es wird lediglich beschrieben, um was für eine Art Gespräch (Palliativdienst, Arzt, Sozialdienst, usw.) es sich gehandelt hat sowie deren Dauer.

    Der MDK argumentiert damit, dass eine "inhaltliche Leistungsbeschreibung" dokumentiert sein muss. Daraus muss u.a. hervorgehen, ob es sich um ein stützendes oder beratendes Gespräch handeln würde.

    Gibt es tatsächliche diese Anforderungen bezüglich der Inhalte der Gespräche?

    Oder reicht es aus, dass die Gespräche und die Art der Gespräche hinreichend dokumentiert sind?

    Danke und viele Grüße!

  • Hallo Sozialrechttitan,

    das ist eine juristische Frage.

    Eine Differenzierung nach bzw. Begrenzung auf "stützende(n)" und "beratende(n)" Gespräche(n) finde ich im OPS nicht.

    Viele Grüße

    M2

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

     „Der MDK argumentiert damit, dass eine "inhaltliche Leistungsbeschreibung" dokumentiert sein muss. Daraus muss u.a. hervorgehen, ob es sich um ein stützendes oder beratendes Gespräch handeln würde.“

    OPS

    Sind streng nach ihrem Wortlaut auszulegen


    Diese Textpassage (s.o.) findet sich nicht bei den Mindestmerkmalen.

    Diese Unterscheidung ist auch so pauschal gar nicht möglich.

    Beratung bedeutet stützende Interaktion zwischen Patient und Arzt.

    Beispiel: Gespräch - Unterstützung beim Verstehen von Befunden

    oder

    dem Patienten werden z.B. verschiedene Möglichkeit aufgezeigt (Beratung) und seine Handlungsfähigkeit wird somit unterstützt.

    Gruß

    E Rembs