Guten Tag Forum,
bei der Kodierung von SE entstehen einige praktische Probleme. Viele SE stecken in den Resteklassen .8 / .9., da bei ihnen nicht noch zusätzlich nach Lokalisation unterschieden wird. Beispiel: C49.2 Sarkom des Bindegewebes der Hüfte oder C49.9 Undifferenziertes pleomorphes Sarkom (Orpha-Kode:2023)
1) Der MDK legt häufig Wert auf die Kodierung der korrekten Lokalisation, für dies es oft eigene Schlüssel gibt. Die SE-Einträge finden sich meist in den Resteklassen. Erwarten Sie Probleme in der Fallprüfung?
2) Die anatomische Kodierung und die Kodierung einer Resteklasse (mit SE-Kodes) führen häufig in unterschiedliche DRGs. Hat jemand eine Vorstellung, wie sich das global erlöstechnisch auswirkt?
3) Ist eine Kodierung der Resteklasse (mit SE) zusätzlich zum Kode mit Tumorlokalisation zulässig (also im Beispiel C49.2 + C49.9)? Wenn ja: Welcher Kode ist als HD zu wählen?
Für Ihre Überlegungen dazu bin ich dankbar!
Viele Grüße aus Mannheim,
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