Guten Tag,
ich benötige den Rat des Forums bei der Festlegung im folgenden Behandlungsfall:
Stationäre Aufnahme zur Explantation eines Neurostimulators (bei Stuhlinkontinenz) aufgrund eines Abszesses / Phlegmone im Implantationsbereich. - Die Patientin wurde ambulant antibiotisch vorbehandelt, während des Aufenthaltes keine Antibiotikagabe.
Verwendeter OPS: 5-059.2
Nun stellt sich die Frage der Hauptdiagnose:
Bei HD L03.3 bzw. L02.2 wird die DRG 801D angesteuert.
Bei Verwendung des ICD T85.72 wird die DRG X06B angesteuert. - IM DRG - Report - Browser 2021 finde ich den OPS 5-059.2 nicht unter den dortigen Fällen benannt.
Unter Bezugnahme auf die DKR D015n müsste doch die konkrete Erkrankung, die zur Explantation geführt hat, als Hauptdiagnose verwendet werden. - Hat jemand die Konstellation schon erfolgreich durchsetzen müssen / können? - Im Browser finde ich bei der DRG 801D weder den ICD als HD noch den OPS als Prozedur gelistet.
Viele Grüße
Stephan Wegmann