Explantation Neurostimulator - Frage Hauptdiagnose

  • Guten Tag,

    ich benötige den Rat des Forums bei der Festlegung im folgenden Behandlungsfall:

    Stationäre Aufnahme zur Explantation eines Neurostimulators (bei Stuhlinkontinenz) aufgrund eines Abszesses / Phlegmone im Implantationsbereich. - Die Patientin wurde ambulant antibiotisch vorbehandelt, während des Aufenthaltes keine Antibiotikagabe.

    Verwendeter OPS: 5-059.2

    Nun stellt sich die Frage der Hauptdiagnose:

    Bei HD L03.3 bzw. L02.2 wird die DRG 801D angesteuert.

    Bei Verwendung des ICD T85.72 wird die DRG X06B angesteuert. - IM DRG - Report - Browser 2021 finde ich den OPS 5-059.2 nicht unter den dortigen Fällen benannt.

    Unter Bezugnahme auf die DKR D015n müsste doch die konkrete Erkrankung, die zur Explantation geführt hat, als Hauptdiagnose verwendet werden. - Hat jemand die Konstellation schon erfolgreich durchsetzen müssen / können? - Im Browser finde ich bei der DRG 801D weder den ICD als HD noch den OPS als Prozedur gelistet.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    nach der ständigen Argumentation des MD: L-Kode als HD und den Y-Kode zur Darstellung der Komplikation

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Wegmann,

    Wenn es „ nur“ ein Hautabszess war, der zur Explantation geführt hat, würde ich Herrn Horndasch zustimmen.

    Bei einer schichtenübergreifenden Infektion könnte der T- Kode eventuell doch in Betracht kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier