Covid Quarantäne

  • Liebe Mitstreiter,

    wir hatten einen Patienten aus einem Pflegeheim zur Behandlung übernommen. Nachdem absehbar war, daß der Patient demnächst entlassen werden könnte, haben wir am Abend einen PCR-Test abgenommen, dessen Ergebnis am nächsten Abend (übermittelt 22.00 Uhr) vorlag und negativ war. Der Patient wurde dann am Folgetag ins Heim zurück entlassen. Nun streicht uns die Kasse die letzten zwei Tage und sagt, wir müssten uns wegen der Kostenübernahme für diese Tage an das Gesundheitsamt wenden.

    Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wie gehen Sie ggf. damit um?

    Gruß

    M.

  • Hallo,

    ergänzend dazu:

    in der Hauptstadt hat der Senat temporäre Notfall-Pflegeeinrichtungen etabliert.

    "Für besonders schutzbedürftige Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer bisherigen Wohnsituation akut nicht versorgt werden können, gibt es in B. eine sogenannte Notfall-Pflegeeinrichtung. "

    Diese standen explizit auch für Kliniken in Fällen w. o. zur Verfügung. Leider haben wir das auch erst nach ersten MDK-GA´s mit Streichung der medizinische Notwendigkeit ab einem Zeitpunkt x realisiert. Die Zeit danach sei "aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten" lautete es vom MDK ...

    Bei der Suche nach den "öffentlichen Mitteln" z. B. n. Infektionsschutzgesetz etc. wurden wir auf eben Nutzung dieser temporären Einrichtungen (die ja aus öffentlichen Mitteln finanziert waren) verwiesen.

    Evtl. gibt/gab es solche Regelungen auch bei Ihnen, damit hätte sich dann auch eine Kostenerstattung aus anderen Mitteln erledigt.

    VG

    geoff

  • Guten Morgen,

    gehört haben wir hier im Westen davon noch nichts, aber was nicht ist kann noch kommen.

    Das mit dem Hinweis auf die TBC ist nur dann anzuwenden wenn es eine behördliche Anordnung gab zur Isolierung, so mein Sachstand.

    Fazit auch Corona ist kein Hindernisse zur Optimierung der Kosten auf Kostenträgerseite.:(

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    Einmal editiert, zuletzt von Aachen1 (13. August 2021 um 07:46)

  • Corona ist kein Hinderungsgrund: Anfrage zur Indikation der Beatmung bei Kodierung U07.1!

    Hallo,

    vielleicht gibt es auch bei der KK Querdenker? Covid ist doch nur eine Erfindung der Mainstream-Medien.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat

    Corona ist kein Hinderungsgrund: Anfrage zur Indikation der Beatmung bei Kodierung U07.1!

    kommt noch besser: Anfrage bei Corona positiv, beatmet; (Pat. leider verstorben): Notwendigkeit der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung und Notwendigkeit der Beatmung soll begründet werden

    Viele Grüße aus dem Norden

    Funny girl

  • Hallo,

    leider zeigt das System hier wieder seine zwei Seiten:

    1. Kassen versuchen, die häufig teuren Fälle günstiger zu prüfen. Dabei ist die Indikationsfrage zur Beatmung schon sehr abwegig.

    2. In der Erwartung, dass ein Covid-positiver Fall vielleicht nicht von der Kasse geprüft wird, werden manchmal schwer nachvollziehbare Kodierungen vorgenommen. Ich habe tatsächlich einen Fall gesehen mit Intensivpunkten und Beatmungsstunden, dabei war die Patientin zu keinem Zeitpunkt auf einer Intensivstation, lag isoliert auf einer peripheren Station und bekam nur O2 über eine Nasenbrille. Auch verstorben, sie hatte aber alle intensivmedizinischen Maßnahmen abgelehnt (Palli-Situation bei Komorbidität).

    Fazit: auch ein Covidfall sollte korrekt abgebildet werden.

    Zur ursprünglichen Fragestellung:

    - Bei Quarantäne ohne klinische Behandlungsnotwendigkeit: siehe anderen Post "drg-abrechnung-vs-absonderung"

    - War der Patient offiziell in Quarantäne oder wollte ihn das Pflegeheim nur mit negativem Test wieder zurücknehmen?

    - "bei absehbarer Entlassung": Wurde der Test vor Entlassung ins Pflegeheim rechtzeitig angesetzt? Ist der Fall länger her oder warum dauerte das Testergebnis >24 Stunden?

    MfG AlterEgo