Hallo zusammen,
mit der "Richtlinie zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD-QK-RL)" ist ein neues Bürokratiemonster heraufgezogen.
Es ist mir unmöglich, die 70-seitige, mit Querverweisen und rechtlichen Bezügen gespickte Richtlinie, zu durchdringen.
Deshalb nur eine wichtige Frage:
Betrifft das auch die Psychiatrie?
Viele Grüße - NV