Erfordernis einer med. Begründung für Covid-Tests?

  • Hallo zusammen,

    neuerdings weigern sich bei uns einzelne KK, für Covid-Tests während der stat. Behandlung das ZE zu zahlen, wenn mehrere Tests durchgeführt wurden.

    Dabei wird auf ein "Rundschreiben des BMG vom 12.03.2021" verwiesen.

    Was könnte damit gemeint sein? Über Hinweise oder einen link würde ich mich freuen.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    ich kann das BMG-Schreiben ("Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragestellungen zur Testung auf das
    Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern") auch nicht öffentlich zugänglich finden, allerdings hatte unsere Krankenhausgesellschaft in einer Mitteilung für Krankenhäuser dieses Schreiben mitgeschickt und darauf Bezug genommen.

    Wir sind bisher ganz gut damit gefahren, die Kassen nach der rechtlichen Grundlage für ihre Rechnungsabweisung zu fragen. Unseres Erachtens ist das weder durch die PrüfvV gedeckt noch handelt es sich um mitwirkungspflichtige Angaben gemäß § 301 SGB V. Vom Akzeptieren unserer Antwort bis zur notwendigen Klageandrohung war auch schon alles dabei.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    in dem Schreiben steht:

    DieKrankenhausbehandlung schließt auch wiederholte Testungen nach der Krankenhausaufnahme ein,sofern diese erforderlich sind, um eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festzustellen.Unter diesen Voraussetzungen ist auch eine wiederholte Abrechnung des Zusatzentgelts nach S 26KHG möglich. Der Gesetzgeber hat im Krankenhausfinanzierungsrecht im Allgemeinen und in S zoKHG im Besonderen keine Vorgaben vorgesehen im Hinblick auf den einer Testung auf eineInfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-Z zu Grunde liegenden Anlass. Maßgeblich fur dieAbrechnung ist stets, ob die jeweilige Testung erforderlich ist, um eine Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 festzustellen.

    Die Kasse macht daraus: einmal postiv dann gar nicht mehr... war ja klar; wenn das von oben immer so im Grauen gehalten wird, streitet sich wieder die Basis damit rum!

    und natürlich gibt es sinnvolle Testwiederholungen! (wirklich positiv oder Fehlbestimmung da nicht stimmig ,z.B. durch falsche Präanalytik/Gerätefehler oder Entisolierung mgl.? wegen Organisation der Patienten-es gibt im KH eben nicht nur Corona; etc.) und vor Verlegung in bestimmte Einrichtungen (2mal negative Tests erforderlich!)

    MfG

    rokka

  • Grundlage für ihre Rechnungsabweisung

    Guten Morgen,

    ganz so plump machen es ja nicht alle Kostenträger. Bei uns wird meist nur das ZE gekürzt und eine variable nicht nachweisbare Begründung mit Verweis auf ungenaue Quellen geschickt. Dann kann man entscheiden, ob man für 52,50 € vor Gericht zieht. Leider gibt es auch keine genaue Aussage vom BMG zu Mehrfachtestungen an einem Tag.

    Viele Grüße