Hallo zusammen,
neuerdings weigern sich bei uns einzelne KK, für Covid-Tests während der stat. Behandlung das ZE zu zahlen, wenn mehrere Tests durchgeführt wurden.
Dabei wird auf ein "Rundschreiben des BMG vom 12.03.2021" verwiesen.
Was könnte damit gemeint sein? Über Hinweise oder einen link würde ich mich freuen.
Viele Grüße - NV