Guten Tag liebe Mitstreiter, unser Unfallchirurg verwendet bei seiner Kodierung der Knie-TEP-Implantation oft mehrere Kodes, um das Einsetzen der unterschiedlichen Komponenten abzubilden.
Beispiel:
OP-Bericht:
Implantation einer bicondylären Oberflächenersatz-Prothese mit zementiertem Patella-Rückflächenersatz.
Kodierung:
5-822.g1 + 5-822.81
Ist es korrekt, dass beide Kodes angegeben werden? Im OPS-Katalog steht zumindest nicht, dass diese nicht zusammen verwendet werden sollen. Für mich sieht es aber so aus als würden zwei Eingriffe angegeben werden. Auch vor dem Hintergrund der Mindestmengen ist diese Frage für mich so relevant, da in diesem Fall dann zwei zählbare Eingriffe kodiert wurden.
Ich freue mich über Unterstützung! Vielleicht gibt es hier Kodierspezialisten der Unfallchirurgie/Orthopädie.