• Guten Tag liebe Mitstreiter, unser Unfallchirurg verwendet bei seiner Kodierung der Knie-TEP-Implantation oft mehrere Kodes, um das Einsetzen der unterschiedlichen Komponenten abzubilden.

    Beispiel:

    OP-Bericht:

    Implantation einer bicondylären Oberflächenersatz-Prothese mit zementiertem Patella-Rückflächenersatz.

    Kodierung:

    5-822.g1 + 5-822.81

    Ist es korrekt, dass beide Kodes angegeben werden? Im OPS-Katalog steht zumindest nicht, dass diese nicht zusammen verwendet werden sollen. Für mich sieht es aber so aus als würden zwei Eingriffe angegeben werden. Auch vor dem Hintergrund der Mindestmengen ist diese Frage für mich so relevant, da in diesem Fall dann zwei zählbare Eingriffe kodiert wurden.

    Ich freue mich über Unterstützung! Vielleicht gibt es hier Kodierspezialisten der Unfallchirurgie/Orthopädie.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    5-822.g

    Bikondyläre Oberflächenersatzprothese

    [...]

    Ein Patellaersatz ist gesondert zu kodieren (5-822.8 ff.)

    Kniegelenk-Totalendoprothesen – jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 50 (OPS Version 2021)

    Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk

    5-822.9** Sonderprothese

    5-822.g** Bikondyläre Oberflächenersatzprothese

    5-822.h** Femoral und tibial schaftverankerte Prothese

    5-822.j** Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit

    5-822.k** Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese

    Von 5-822.8** ist da nichts zu lesen. Warum werden bei Ihnen zwei mindestmengen-relevante Eingriffe gezählt? Oder fehlen noch Informationen?

    Gruß

    B. Sommerhäuser

  • Hallo, oh je mein Beispiel hinkt an allen Ecken und hat nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun. Sorry!

    Hier ein zweiter Versuch mit einem passenden Beispiel:

    OP-Bericht:

    Implantation einer gekoppelten Oberflächenersatz-Kniegelenkstotalendoprothese mit Schaftverankerung an Femur und Tibia.

    Kodierung:

    5-822.g1 + 5-822.h2


    Und nun erneut meine Frage: Ist es richtig diesen Eingriff mit beiden Kodes zu kodieren und zähle ich für die Mindestmengen einen oder zwei Eingriffe?

    Danke!

  • Hallo,

    eine schaftverankerte Knie-TEP ist eine Sonderform der bikondylären. Ich würde nur den spezielleren Kode 5-822.h- kodieren.

    Siehe auch Hinweis dort: "Bei einseitiger Schaftverankerung ist eine bikondyläre Oberflächenersatzprothese (5-822.g-) zu kodieren"

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    ich würde wie von Frau Zierold vorgeschlagen vorgehen: Es wird nur 5-822.h2 kodiert. Kann der Operateur überhaupt neben der schaftverankerten (achsgeführten) gekoppelten Oberflächenersatz-Prothese am Femur noch eine zweite eingebaut haben, die nur bikondylärer Oberflächenersatz am Femur ist? Nein, natürlich nicht. Der OPS 5-822.h2 gibt die von Ihnen beschriebene Situation genau wieder. Der "Oberflächenersatz" (falls sich Ihr Operateur an der Begrifflichkeit hochziehen möchte) liegt natürlich bei beiden Prothesenarten vor, sonst wäre die TEP ja ein sinnloses Unterfangen. Also auch nur ein mindestmengenrelevanter Kode.

    Gruß

    B. Somerhäuser